Schulpflicht Eltern stehen wegen verfrühter Ferien in Bülach vor Gericht

paja, sda

10.8.2022 - 12:03

Das Bezirksgericht Bülach muss am Donnerstag entscheiden, ob die Bussen gegen die Eltern zurecht erteilt wurden.
Das Bezirksgericht Bülach muss am Donnerstag entscheiden, ob die Bussen gegen die Eltern zurecht erteilt wurden.
Keystone

Obwohl ihr Gesuch um Dispensation der Tochter abgelehnt worden ist, haben Eltern ihre Tochter drei Wochen zu früh mit in die Sommerferien genommen. Die Eltern wehren sich am Donnerstag am Bezirksgericht Bülach gegen die verhängten Bussen.

paja, sda

Für das Statthalteramt Bülach war klar, dass die Eltern mit der frühzeitigen Abreise nach Ungarn im Sommer 2020 gegen das Volksschulgesetz verstossen hatten, wie aus den Strafbefehlen hervorgeht.

Das gestellte Dispensationsgesuch sei abgelehnt worden. Am 19. Juni habe die stellvertretende Schulverwaltungsleiterin den Entscheid den Eltern telefonisch mitgeteilt. Das Gesuch hatten diese erst am Tag zuvor eingereicht. Dennoch seien die Eltern mit ihrer Tochter im Kindergartenalter schon am 22. Juni in die Ferien gefahren.

Mit der dreiwöchigen, unbewilligten Absenz hätten die Eltern gegen ihre Pflicht verstossen, der Tochter den regelmässigen Schulbesuch zu ermöglichen. Sie wurden darum mit Bussen von je 350 Franken sowie Gebühren von je 330 Franken bestraft.

Die 37-Jährige und der 41-Jährige akzeptierten die Strafbefehle jedoch nicht und zogen sie an das Bezirksgericht Bülach weiter, wo sie nun am Donnerstag verhandelt werden.

Dispensation ist möglich

Im Kanton Zürich sind zwei Jokertage erlaubt, an denen Schulkinder fehlen dürfen. Auch längere Dispensationen sind möglich. Gemäss den Richtlinien betreffen diese unter anderem religiöse Gründe, besondere sportliche oder künstlerische Begabungen und ansteckende Krankheiten im Umfeld der Kinder.

Die Gesuche müssen gemäss den Richtlinien mindestens zwei Wochen zuvor an die Schulleitung gerichtet werden.