Statthalteramt Entlassung des Dietiker Statthalters kostet Kanton 435'000 Franken

SDA

29.3.2018 - 16:07

Die fristlose Entlassung des ehemaligen Statthalters des Bezirks Dietikon hat den Kanton Zürich rund 435'000 Franken gekostet. Dies schreibt der Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation.

Eigentlich verursachte der Fall Dietikon dem Kanton aber noch höhere Kosten: Denn im Betrag von 435'000 Franken sind zwar Kosten für Untersuchungen, Gerichtsverhandlungen und Entschädigungen enthalten, nicht aber die Lohnnachzahlungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge, wie der Regierungsrat festhält.

Da einem auf eine Amtsdauer gewählten Angestellten nicht ordentlich gekündigt werden kann und die per 23. November 2015 angeordnete fristlose Entlassung vom Verwaltungsgericht als nicht gerechtfertigt eingestuft wurde, musste der Kanton dem Statthalter den Lohn bis Ende der Amtsdauer ausrichten.

Wie hoch diese Lohnkosten sind, die von November 2015 bis Juni 2017 anfielen, gibt der Regierungsrat aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht konkret bekannt. Er verweist in seiner schriftlichen Antwort einzig darauf, dass gemäss Verordnung zum Personalgesetz Statthalterinnen und Statthalter je nach Ausbildung und Erfahrung jährlich zwischen rund 120'000 und 210'000 Franken verdienen können.

Diese Kosten versteht der Regierungsrat nicht als zusätzliche Ausgaben: "Diese Kosten wären auch dann angefallen, wenn der ehemalige Dietiker Statthalter seine Tätigkeit bis zum Ende der Legislatur ausgeübt hätte." Dessen Ausfall habe zudem "weitestgehende durch interne Mittelverschiebungen aufgefangen werden" können.

Nachdem sich zwei Mitarbeitende des Dietiker Statthalteramtes an den Ombudsmann des Kantons Zürich gewandt hatten, reichte dieser im Juli 2015 eine Strafanzeige gegen den damaligen Statthalter wegen Begünstigung ein. In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein, der Kanton eine Administrativuntersuchung.

Die Strafuntersuchung, die zwischenzeitlich auf Betrug und ungetreue Geschäftsführung ausgedehnt wurde, wurde später eingestellt. Die Administrativuntersuchung kam zum Schluss, dass die Amtsführung mit Mängeln behaftet sei und empfahl die fristlose Entlassung.

Laut Interpellationsantwort musste der Kanton den Ex-Statthalter unter anderem für ein Verfahren vor der Staatsanwaltschaft mit 47'850 Franken entschädigen. Zudem kostete den Kanton das Honorar für die Administrativuntersuchung 21'600 Franken, die Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft 9006.60 Franken.

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