Coronavirus – Schweiz «First come, first serve» bei der zweiten Zürcher Verteilungsrunde

fn, sda

22.1.2021 - 15:15

Noch bevor die erste Verteilrunde im Härtefallprogramm beendet ist, startet der Kanton Zürich mit einer zweiten Runde. Nun werden die Voraussetzungen für die Unternehmen gelockert. (Archivbild)
Noch bevor die erste Verteilrunde im Härtefallprogramm beendet ist, startet der Kanton Zürich mit einer zweiten Runde. Nun werden die Voraussetzungen für die Unternehmen gelockert. (Archivbild)
Keystone

Bei der zweiten Verteilrunde von Härtefallgeldern im Kanton Zürich sollen die Beiträge nicht mehr aufs Mal ausgezahlt, sondern gemäss Reihenfolge des Gesuchseingangs. Diese Strategie nach dem Motto «First come, first serve» beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat. Dieser wird am Montag darüber entscheiden.

Bei der ersten Zuteilungsrunde für Härtefallgelder ging es dem Kanton hauptsächlich um die Gleichbehandlung aller Gesuchsteller. Die Auszahlung der Gelder wird deshalb aufs Mal erfolgen. Bei der zweiten Verteilrunde solle nun die möglichst schnelle Auszahlung im Vordergrund stehen, teilte die Finanzdirektion am Freitag mit.

Alle eingereichten Gesuche sollen einen Zeitstempel erhalten und in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt werden. Die Beiträge würden dann unmittelbar nach der Gesuchsbehandlung ausbezahlt.

Gelockerte Bedingungen

In dieser zweiten Verteilrunde sollen zudem gelockerte Bedingungen gelten: Für ein Gesuch reicht neu eine behördlich verfügte Betriebsschliessung von 40 Tagen ab 1. November.

Für alle anderen Unternehmen, die nicht schliessen mussten, aber dennoch unter der Pandemie leiden, gilt ein Umsatzverlust von 40 Prozent als Gesuchsvoraussetzung. In der ersten Verteilrunde musste der Umsatz noch um 50 Prozent einbrechen.

Kanton rechnet mit bis zu 15'000 Gesuchen

Die Obergrenze für nicht rückzahlbare Beträge wird dann zudem bei 20 Prozent des Umsatzes liegen, nicht mehr bei 10 Prozent. Die Finanzdirektion rechnet in der zweiten Verteilrunde mit 10'000 bis 15'000 Gesuchen.

Voraussichtlich Anfang Februar können betroffene Unternehmen ihre Gesuche einreichen. Den genauen Zeitpunkt und die nötigen Belege wird die Finanzdirektion bekanntgeben, sobald diese feststehen. Bei dieser kommenden Gelderverteilung können auch Unternehmen ein Gesuch stellen, die das bereits in der ersten Runde getan und den maximal zulässigen Betrag noch nicht erreicht haben.

Sagt der Kantonsrat am Montag Ja zur Vorlage, stehen für die zweite Verteilrunde im Härtefallprogramm 95 Millionen Franken bereit.

Bis Ende Januar können Unternehmen noch Gesuche für die erste Verteilrunde einreichen – jene mit den strengeren Bedingungen. Für diesen Teil des Härtefallprogramms stehen maximal 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge bereit.

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