Gesundheitsversorgung Geändertes Zürcher Spitalgesetz in der Vernehmlassung

SDA

21.3.2019 - 11:16

Der Zürcher Regierungsrat führt zu geplanten Änderungen des Spitalgesetzes von Ende März bis Ende Juni eine Vernehmlassung durch. Parteien, Spitäler und Partnerkantone sollen sich insbesondere zu Massnahmen zur Kostendämpfung äussern können.

Die geplanten Anpassungen am Gesetz erfolgen im Hinblick auf die Spitalplanung 2022 und die Erneuerung der Spitallisten, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Abgestimmt darauf sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktualisiert werden.

Im Gesetzesentwurf der Regierung sind zusätzliche Möglichkeiten für den Kanton vorgesehen, auf die stationäre Gesundheitsversorgung und deren Kosten einzuwirken. Dazu zählen Mengenvorgaben und zusätzliche qualitative Anforderungen.

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