DrohungGeldstrafe für Mutter nach Drohung gegen Lehrerin
SDA
9.10.2020 - 17:00
Weil sie eine Lehrerin im Klassenzimmer eines Schulhauses in Dietikon mit dem Tod bedroht hat, verurteilte das Bezirksgericht Dietikon im September 2019 eine Mutter zu einer Geldstrafe. Auch ihr Ehemann stand damals vor Gericht.
Die Urteile sind kürzlich rechtskräftig geworden, da die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor Obergericht zurückgezogen hat, wie eine Sprecherin des Zürcher Obergerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Bei dem Vorfall im September 2017 verschaffte sich das Ehepaar, beides Schweizer, trotz Platzverbot Zugang zu einem Klassenzimmer eines Schulhauses in Dietikon. Dort griff die Frau eine Lehrerin verbal an und drohte ihr, sie und ihre Kinder zu töten.
Kind nach schweren Vorwürfen fremdplatziert
Dem Streit vorausgegangen war die Fremdplatzierung eines Kindes des Paares durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Dem Ehepaar wurde vorgeworfen, ihr Kind geschlagen und die Fürsorge- und Erziehungspflichten vernachlässigt zu haben.
Ebenso wurde ihnen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zur Last gelegt. Gegen den Mann wurden ausserdem noch weitere, weniger schwerwiegende Vorwürfe erhoben.
Der Mann wurde von allen Vorwürfen freigesprochen und erhielt eine Genugtuung von 22'800 Franken für zu Unrecht erlittene Haft. Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie die wiederholten Tätlichkeiten haben sich laut dem Bezirksgericht Dietikon, sofern sie nicht bereits verjährt waren, nicht nachweisen lassen.
Bedroht, aber nicht geschlagen
Die Frau wurde der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nach der Fremdplatzierung ihres jüngeren Sohnes in einem Zustand grosser Erregung Todesdrohungen gegen die Lehrerin und deren Kinder ausgestossen habe.
Die Beschuldigte habe die Lehrerin jedoch nicht berührt, und schon gar nicht «verprügelt» oder «gewürgt», wie es in Medienberichten zu dem Vorfall geheissen habe.
Die Frau wurde mit einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen in unbekannter Höhe sowie mit einer Busse von 1’000 Franken bestraft.
Medien von Verhandlung ausgeschlossen
Bei der Begründung der Höhe der Strafe für die Frau und der Höhe der Genugtuung für den Mann verwies das Gericht unter anderem auf die Medienberichterstattung zu dem Fall. Beide Beteiligten seien darin stark vorverurteilt und unzureichend anonymisiert worden.
Von der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Dietikon im September 2019 wurden nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch mehrere als Gerichtsberichterstatter akkreditierte Journalisten ausgeschlossen.
Das Gericht informierte lediglich in einer Medienmitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Gegen dieses Vorgehen wehrten sich betroffene Medienschaffende mit einer Beschwerde vor dem Obergericht. Dieses stufte den Ausschluss der Medien von der gesamten Verhandlung nachträglich als unzulässig ein.
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