KlimaGemeinden sollen Baumpflanzpflicht vorschreiben können
olgr, sda
29.9.2022 - 11:12
Der Regierungsrat will den Zürcher Gemeinden raumplanerisch «mehr Grün und Blau statt Grau» ermöglichen: Sie sollen gezielt Massnahmen umsetzten können, um ihr Lokalklima zu verbessern. Denkbar sind unter anderem Baumpflanzpflichten und Gestaltungsvorschriften.
olgr, sda
29.09.2022, 11:12
SDA
Da derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen fehlen, können die Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen nur beschränkt Klimamassnahmen berücksichtigen, heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag. Dies will er mit einer Vorlage ändern, die nun an den Kantonsrat geht.
Mehr Bäume, die näher stehen
Eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung erfordere insbesondere eine qualitätsvolle und vielfältige Begrünung, heisst es im Antrag. Gerade grosskronige Laubbäume leisteten einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung. Sie beschatten Umgebung und Gebäude, sie kühlen den Siedlungsraum durch ihre Verdunstungsleistung ab.
Der Regierungsrat will es nun Gemeinden ermöglichen, dass sie in bestimmen Zonen oder Quartieren den Erhalt des vorhandenen Baumbestands festschreiben oder in schlecht begrünten Gebieten eine Baumpflanzpflicht festsetzen können.
Zudem sollen Bäume näher als heute zum Nachbarn an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden können, ohne dass dies dessen Zustimmung oder Duldung braucht. «Durch die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen verbleibt auf den Baugrundstücken vermehrt nur noch der Grenzabstandsbereich als möglicher Baumstandort», begründet der Regierungsrat.
Gemeinden sollen in ihren Bau- und Zonenordnungen zudem unter anderem auch zonenweise die Begrünung von Flachdächern vorschreiben können sowie die Stellung und Grösse von Bauten näher regeln können, damit vorhandene Kaltluftströme nicht umgelenkt werden.
Gemeinden können, müssen meist nicht
Mit dem Klimawandel würden Hitzeperioden häufiger, länger und heisser, heisst es in der Mitteilung. «Für Menschen in Städten und Agglomerationen ist die Hitzebelastung besonders gross, was zu Stress, Gesundheitsproblemen und Leistungseinschränkungen führen kann.» In dicht besiedelten Gebieten könne die Temperatur um bis zu zehn Grad höher liegen als im Umland
Nicht alle politischen Gemeinden seien aber gleichermassen vom Hitze-Insel-Effekt betroffen, ist sich der Regierungsrat bewusst. Mit der Vorlage will er deshalb den Gemeinden einen «Werkzeugkasten» mit möglichen Massnahmen zur Verfügung stellen. Diese können sie bedarfsweise in ihren Bau- und Zonenordnungen umsetzen. Es bleibt in den beantragten Gesetzesänderungen meist bei «kann»-Formulierungen.
Als Ausnahme davon ist aber eine zwingende, direkt anwendbare kantonale Bestimmung für die Umgebungsgestaltung vorgesehen. Die Umgebung von Neubauten oder grösseren Umbauvorhaben muss gemäss Antrag Regierungsrat in angemessenem Umfang begrünt werden.
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