ZürichGericht entscheidet gegen Freizeit- und Surfpark Regensdorf
sda
2.8.2023 - 20:41
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden: Der geplante Freizeit- und Surfpark in Regensdorf soll nicht gebaut werden. Dies teilte die Gemeinde am Mittwoch mit. Sie überlegt sich einen Weiterzug ans Bundesgericht.
sda
02.08.2023, 20:41
02.08.2023, 21:21
SDA
Über den Entscheid hatte zunächst der «Zürcher Unterländer» berichtet. Aus der Mitteilung der Gemeinde Regensdorf geht hervor, dass das Verwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen den ablehnenden Entscheid des Baurekursgerichtes vollumfänglich abgelehnt hat. Die nun nicht bewilligte Revision der Bau- und Zonenordnung sei «zwingend erforderlich, um die Erstellung eines Freizeit- und Erholungsparkes mit Surfanlage zu ermöglichen».
Andere Standorte denkbar
«Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid ausserordentlich», wie er in der Mitteilung schreibt. Er hat nun die Möglichkeit, diesen Entscheid innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er werde «das Urteil eingehend prüfen», über einen Weiterzug befinden und danach wieder informieren.
Die Initianten hatten im Juni mitgeteilt, dass sie sich mit dem Projekt auf die Suche nach anderen Standorten machen. Regensdorf sei zwar der Favorit, der Verwaltungsrat der «Waveup creations» habe aber beschlossen, sich für Drittstandorte zu öffnen.
«Schönster Erholungspark der Schweiz»
Die Initianten wollen gemäss eigenen Angaben den «schönsten Erholungspark der Schweiz» realisieren – mit Freizeit-, Bade- und Erholungsangeboten. Geplant sind meerähnliche Wellen innerhalb einer Lagune für professionelles und hobbymässiges Wellensurfen.
Ausserdem sind Beachvolleyballfelder, Boulderklettermöglichkeiten, ein Pumptrack und eine Skateanlage vorgesehen – dies alles bei freiem Eintritt. Das Projekt würde privat finanziert und würde für die Gemeinde kein finanzielles Risiko darstellen.
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