Klima-Demo Gericht spricht Klima-Demonstrantin von Biss-Vorwurf frei

leph, sda

17.8.2021 - 10:28

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte heute eine 19-jährige Klimaaktivistin für ihre Teilnahme an der Blockade der Quaibrücke in Zürich im Juni 2020. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte heute eine 19-jährige Klimaaktivistin für ihre Teilnahme an der Blockade der Quaibrücke in Zürich im Juni 2020. (Symbolbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine 19-jährige Klima-Demonstrantin aus Biel vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte freigesprochen. Für die Teilnahme an der Blockade der Quaibrücke in Zürich wurde sie jedoch verurteilt.

17.8.2021 - 10:28

Das Gericht verurteilte die Jus-Studentin zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 20 Franken. Diese muss sie jedoch nur bezahlen, wenn sie sich innert der nächsten zwei Jahre noch etwas zuschulden kommen lässt.

Die Klimaaktivistin beteiligte sich an der Sitzblockade der Quaibrücke am 20. Juni 2020. Rund 250 Personen, die mehrheitlich der Gruppierung Extinction Rebellion zuzurechnen sind, blockierten dir Brücke. Von etwa 12 bis 15.20 Uhr war der Individualverkehr und der Trambetrieb gesperrt.

Als ein Polizist die 19-Jährige wegtragen wollte, soll sie zweimal versucht haben, diesen zu beissen. Die Staatsanwaltschaft warf ihr zudem Nötigung sowie die Störung von Betrieben, welche der Allgemeinheit dienen, vor. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 Franken.

Verteidigung wollte einen Freispruch

Die Verteidigung forderte an der Verhandlung im Mai einen vollumfänglichen Freispruch. Laut Gericht könne sich die Klimaaktivisten jedoch nicht mit Verweis auf den Klimawandel auf einen rechtfertigenden Notstand für ihre illegale Protestaktionen berufen.

Die Blockade habe zahlreiche Verkehrsteilnehmende während Stunden daran gehindert, sich wie gewünscht in der Stadt fortzubewegen. Stattdessen wurden sie laut dem Richter dazu gezwungen, etwas zu tun, das sie nicht wollten: Nämlich zu warten, oder einen Umweg zu nehmen. Damit sei der Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Die von den Blockadeteilnehmern vorgebrachten Umweltanliegen seien gemäss dem Bundesgericht als Fernziel, und nicht als Zweck der Nötigung aufzufassen. Die Blockade habe ja nicht unmittelbar zu einem umweltfreundlicheren Verhalten der Betroffenen geführt.

Weil auch der öffentliche Verkehr beeinträchtigt wurde, liege auch eine Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, vor.

Die Verteidigung machte vergeblich geltend, dass Demonstrierende mittels Tatbeständen wie der Nötigung kriminalisiert würden. Dadurch werde das unter anderem von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Demonstrationsrecht untergraben.

Den Biss-Vorwurf sah das Gericht jedoch als nicht bewiesen an. Deshalb erfolgte in diesem Punkt nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» ein Freispruch.

Die 19-Jährige erhält eine um die Hälfte reduzierte Prozessentschädigung von rund 6900 Franken. Die Gerichtskosten von 1200 Franken muss sie aufgrund des Freispruchs nur zur Hälfte tragen.

Richter würdigt die Motive der Demonstrierenden

Der Einzelrichter äusserte zum Schluss der Urteilseröffnung viel Verständnis für das Motiv der Klima-Demonstranten. Es sei nicht angenehm, jemanden zu verurteilen, der zusammen mit anderen jungen Leuten gewaltlos für ein wichtiges Ziel einstehe. Aber als Richter sei er dem Gesetz verpflichtet, und ein Freispruch sei in diesem Fall nicht möglich.

«Vielleicht sieht die Rechtssprechung in zehn Jahren anders aus, wenn die Sommer noch heisser sind», sagte der Richter weiter.

leph, sda