Prozess Gericht verurteilt 27-Jährigen für Anschläge auf Geschäftslokale

leph, sda

5.5.2022 - 12:56

Ein 27-jähriger Schweizer musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, weil er bei einem Restaurant und einem Ladengeschäft mehrfach Scheiben eingeschlagen hat. (Symbolbild)
Ein 27-jähriger Schweizer musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, weil er bei einem Restaurant und einem Ladengeschäft mehrfach Scheiben eingeschlagen hat. (Symbolbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen 27-jährigen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er schlug bei einem Restaurant und einem Ladengeschäft mehrfach Scheiben ein, um den Besitzer zur Aufgabe zu bewegen.

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Die Hälfte der 15 Monate muss der Verurteilte absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt, wie die Richterin bei der Urteilseröffnung sagte. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Dem zur Zeit arbeitslosen Mann wurde vorgeworfen, andere Personen damit beauftragt zu haben, bei einem Restaurant und einem Optikergeschäft in der Stadt Zürich Scheiben einzuschlagen. In einem Fall soll er auch gleich selber zur Tat geschritten sein. Die Vorfälle ereigneten sich von Dezember 2019 bis März 2020. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf mehr als 26'000 Franken.

Der Beschuldigte soll dabei im Auftrag eines Bekannten gehandelt haben, der mit den Attacken die Betreiber des Restaurants und des Geschäfts zur Aufgabe zwingen wollte. Anschliessend wollte dieser die Lokale selber mieten, um dort eine Sportbar, beziehungsweise einen Kiosk zu betreiben. In Tat und Wahrheit hätten dort laut Anklageschrift jedoch illegale Sportwetten angeboten werden sollen.

Der zuständige Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die vollzogen werden soll. Bewährung sei nicht möglich, da der Beschuldigte bereits vorbestraft und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde.

Die Verteidigerin des Beschuldigten forderte, ihren Mandaten zwar wegen Sachbeschädigung, nicht aber wegen Nötigung schuldig zu sprechen. Dafür sei er mit einer bedingten Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der mutmassliche Auftraggeber der Anschläge wird sich zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.