ProzessGericht verurteilt 27-Jährigen für Anschläge auf Geschäftslokale
leph, sda
5.5.2022 - 13:36
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen 27-jährigen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er schlug bei einem Restaurant und einem Ladengeschäft Scheiben ein, um den Besitzer zur Aufgabe zu bewegen.
leph, sda
05.05.2022, 13:36
SDA
Mit Steinwürfen in die berufliche Selbständigkeit, so oder ähnlich lautete der Plan, welcher den heute 27-jährigen arbeitslosen Mann vor Gericht brachte. In den Lokalen wollte ein Bekannter des Beschuldigten nämlich selber Geschäfte eröffnen, und der Beschuldigte erhoffte sich laut Anklage eine Beteiligung daran.
Statt Selbständigkeit gibt es nun einen Gefängnisaufenthalt: Die Hälfte der teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten muss der Verurteilte absitzen. Der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt, wie die Richterin bei der Urteilseröffnung sagte. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Über 20'000 Franken Sachschaden
Dem Mann wurde vorgeworfen, andere Personen damit beauftragt zu haben, bei einem Restaurant und einem Optikergeschäft in der Stadt Zürich Scheiben einzuschlagen. In einem Fall soll er auch gleich selber zur Tat geschritten sein. Die Vorfälle ereigneten sich von Dezember 2019 bis März 2020. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf mehr als 26'000 Franken.
Neben dem Sachschaden lösten die Anschläge laut dem zuständigen Staatsanwalt auch grosse Verunsicherung und Angst bei den Betreibern aus. «Die betroffenen Geschäftsinhaber wussten ja nicht, ob ihnen die Anschläge persönlich galten und waren in grosser Sorge um sich und ihre Familien», sagte er.
Der Beschuldigte soll dabei im Auftrag eines Bekannten gehandelt haben. Dieser wollte die Lokale selber mieten, um dort eine Sportbar, beziehungsweise einen Kiosk zu betreiben. In Tat und Wahrheit hätten dort laut Anklageschrift jedoch illegale Sportwetten angeboten werden sollen.
Vorwurf der Nötigung war umstritten
Der zuständige Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die vollzogen werden soll. Bewährung sei nicht möglich, da der Beschuldigte bereits vorbestraft und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde.
Laut dem Staatsanwalt würden abgehörte Gespräche zwischen dem Beschuldigten und seinem Bekannten beweisen, dass der Beschuldigte wusste, dass es darum ging, die Betreiber mit den Sachbeschädigungen zur Geschäftsaufgabe zu zwingen. Deshalb sei er nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen Nötigung zu verurteilen.
Die Verteidigerin des Beschuldigten forderte, ihren Mandaten zwar wegen Sachbeschädigung, nicht aber wegen Nötigung schuldig zu sprechen. Dafür sei er mit einer bedingten Freiheitsstrafe zu bestrafen.
«Der Beschuldigte war damals wie ein kleiner Junge, der mit Steinen um sich warf, um dem Boss zu gefallen», sagte die Anwältin. Das sei zwar nicht gut, aber dafür müsse man ihn nicht gleich ins Gefängnis stecken.
Auch der Beschuldigte selber gab sich vor Gericht geläutert. «Ich bin auf einem guten Weg und habe bereits angefangen meine Schulden zurück zu bezahlen. Wenn ich jetzt wegen der Sache ins Gefängnis muss, gerate ich vielleicht wieder auf die schiefe Bahn», sagte er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der mutmassliche Auftraggeber der Anschläge wird sich zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.
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