Freizeit Grabenkämpfe um Schiessstand im Zürcher Stadtparlament

SDA

22.1.2020 - 19:37

Der Schiessstand auf dem Albisgüetli produziere viel mehr Lärm als der Hasenrain, hiess es im Zürcher Stadtparlament. (Archivbild)
Der Schiessstand auf dem Albisgüetli produziere viel mehr Lärm als der Hasenrain, hiess es im Zürcher Stadtparlament. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Dem Schiessstand Hasenrain in Zürich soll es an den Kragen gehen. Das Stadtparlament möchte dort – gegen den Willen des Stadtrates – eine Zonenänderung vornehmen. Diese müsste allerdings auch der Kanton absegnen.

Er liegt idyllisch in einer Waldlichtung zwischen Albisrieden und der Waldegg: der Schiessstand Hasenrain, eine 300-Meter-Anlage für den Schweizer Traditionssport.

In dieser Idylle soll nach dem Willen von SP, Grünen, AL und GLP nicht mehr geschossen werden, sondern gespielt und grilliert. Um den Schiessbetrieb zu verunmöglichen, müsste das Gebiet jedoch umgezont werden, damit der Schiessstand dann eben zonenwidrig wäre und geschlossen werden müsste.

Die Grundidee zu diesem Plan stammt von SP und GLP. Ihre Motion wurde am Mittwochabend im Zürcher Stadtparlament behandelt. Nach Ansicht der Motionäre steigt nämlich zusammen mit der baulichen Verdichtung in der Stadt Zürich und dem damit einhergehenden Wachstum die Anforderung an eine gute Versorgung mit Freiräumen für Aufenthalt, Begegnung, Ruhe, Bewegung, Spiel und Sport.

Im Gebiet Triemli, Albisrieden und Altstetten biete sich hierfür der Hasenrain für die praktisch kostenlose Freizeitgestaltung für alle Quartierbewohnerinnen und -bewohner geradezu an, hiess es im Rat.

Die bestehende Erholungszone soll folglich analog zum östlich anschliessenden Gebiet in eine «Freihaltezone Parkanlagen und Plätze» umgewandelt werden. Somit entstehe eine einheitliche, klar strukturierte Bauordnung.

In einem Nutzungskonzept soll zudem für das Gebiet Hasenrain innert zwei Jahren eine niederschwellige öffentliche Nutzung festgelegt werden.

«Nicht mehr zeitgemäss»

Ein Schiessplatz sei einfach nicht mehr zeitgemäss, und auch viel zu lärmig, argumentierte die Mehrheit. Zudem genügten die beiden Schiessstände Albisgüetli und Höngg.

Die Minderheit – FDP, SVP und EVP – wollte davon nichts wissen. Der Lärm halte sich in Grenzen. Das Lärmargument sei geradezu unredlich. Man soll doch einfach sagen, dass man gegen den Schiesssport sei, dem Hasenrain den Gnadenstoss geben und eine 150-jährige Tradition beenden wolle.

Stadtrat will Vertrag einhalten

Stadtrat André Odermatt (SP), Vorsteher des Hochbaudepartementes, musste die Motion gegen seinen Willen entgegen nehmen. Auch seine Argumente trafen auf taube Ohren.

Odermatt wies insbesondere darauf hin, dass die Schiessanlage zonenkonform liege. Man könne nicht laufend umzonen. Es brauche auch mal eine gewisse Beständigkeit.

Zudem habe der Stadtrat im September 2019 der Schiessplatz-Strategie zugestimmt, die den weiteren Betrieb des Schiessplatzes Hasenrain durch Dritte vorsieht. Die Schützengesellschaft Züri 9 hat ein Gesuch zur Übernahme der Schiessanlage Hasenrain gestellt. Sie wird die bis 2020 erforderliche Kugelfangsanierung sowie die jährlichen Unterhaltskosten übernehmen.

Ein entsprechender Vertrag ist abgeschlossen. Und den will der Stadtrat einhalten und nicht vertragsbrüchig werden.

Dennoch muss er nun dem Gemeinderat aufzeigen, wie er dessen Wünsche umsetzen könnte. Dafür hat er zwei Jahre Zeit. Eventuell kommt dann auch raus, dass die Wünsche nicht erfüllbar sind. Denn laut Odermatt hat insbesondere bei der Umzonung auch der Kanton noch ein Wort mitzureden – und ob der dann im Sinne der Gemeinderatsmehrheit entscheide, sei völlig offen.

In Zürich gibt es noch drei weitere Schiessstände. Der Schiessplatz Probstei in Schwamendingen wird per Ende 2020 geschlossen. Das Sportamt will die Anlage aber als Sportzentrum weiterführen, etwa für Pistolenschiessen, Bogensport- oder Armbrustschiessen. Die beiden privaten Schiessanlagen im Albisgüetli und in Höngg werden saniert und erhalten weiter Geld von der Stadt. Sie stehen den Obligatorisch-Schützen zur Verfügung – wie auch der Hasenrain.

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