Limite bei 29'900 Franken Prämienverbilligung: Grenzen bleiben im Kanton Zürich gleich

SDA

22.2.2018 - 09:51

Insgesamt richtet der Kanton Zürich im Jahr 2019 mehr als 850 Millionen Franken an über 450'000 IPV-Bezüger aus. (Symbolbild)
Insgesamt richtet der Kanton Zürich im Jahr 2019 mehr als 850 Millionen Franken an über 450'000 IPV-Bezüger aus. (Symbolbild)
Keystone

Keine Anpassung: Die Berechtigungsgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bleiben im Jahr 2019 für die Zürcherinnen und Zürcher unverändert. Dies hat der Regierungsrat entschieden.

Damit erhalten Verheiratete und Alleinerziehende auch im Jahr 2019 bis zu einem steuerbaren Einkommen von maximal 53'800 Franken eine IPV. Bei Einzelpersonen liegt die Grenze bei 29'900 Franken, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Auch die Vermögensgrenze, bis zu der noch ein IPV-Anspruch besteht, bleibt wie bisher bei 150'000 Franken für Alleinstehende respektive 300'000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende. Insgesamt richtet der Kanton Zürich auch im Jahr 2019 mehr als 850 Millionen Franken an über 450'000 IPV-Bezüger aus, wie es weiter heisst.

Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen ist jeweils der 1. April des Vorjahres. Der Kantonsbeitrag und die konkreten individuellen Verbilligungsbeiträge für das kommende Jahr werden vom Regierungsrat dagegen erst im Herbst festgesetzt, wenn sich die Höhe des Bundesbeitrags abschätzen lässt.

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