Zürich Grundstückbesitzer werden für Zürcher Seeuferweg nicht enteignet

SDA

18.6.2018 - 09:22

Der Seeuferweg beschäftigt Politik und Gerichte seit 2010. Damals wurde die Initiative "Zürisee für alli" lanciert, welche einen durchgehenden Weg am Zürichsee forderte.
Der Seeuferweg beschäftigt Politik und Gerichte seit 2010. Damals wurde die Initiative "Zürisee für alli" lanciert, welche einen durchgehenden Weg am Zürichsee forderte.
Keystone

Der Bau eines durchgängigen Uferwegs am Zürichsee wird definitiv schwieriger: Der Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung beschlossen, dass gegen den Willen der Grundstückbesitzer grundsätzlich kein Land beansprucht werden darf.

Gegen den Willen der Besitzer soll Land nur verwendet werden, "wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist".

Der Kantonsrat hat diese Änderung im Strassengesetz in zweiter Lesung mit 93 zu 74 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren SP, Grüne, GLP und EVP. Für sie führt dieser Passus zu einer Ungleichbehandlung, weil die Privilegien einiger weniger geschützt würden. Andere Grundstückbesitzer müssten ihr Land schliesslich auch abgeben, etwa wenn eine Autobahn gebaut werde.

Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum. Ob SP, Grüne, GLP und EVP dies ergreifen und die Vorlage vors Volk bringen, ist allerdings noch offen.

Bürgerliche wollten Sonderregelung

Für die Bürgerlichen ist eine Sonderregelung für den Uferweg gerechtfertigt. Es sei schliesslich ein Unterschied, ob der Staat Land für eine Strasse brauche oder einen Wanderweg.

Auch der Regierungsrat ist dieser Meinung: Uferwege dienten der Erholung, Strassen hingegen seien das Rückgrat für Transport von Menschen und Gütern. Angesichts dieser unterschiedlichen Funktionen erscheine es vertretbar, "für den Bau von Uferwegen strengere Anforderungen an den Schutz des Grundeigentums zu definieren".

Der Seeuferweg beschäftigt Politik und Gerichte seit 2010. Damals wurde die Initiative "Zürisee für alli" lanciert, welche einen durchgehenden Weg am Zürichsee forderte. Sie wurde zugunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen, der verlangte, dass der Kanton jährlich mindestens sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen einplant.

Die bürgerliche Ratsmehrheit brachte darin zum Schutz der Villenbesitzer aber einen Passus unter, der Enteignungen ausgeschlossen hätte.

Das Bundesgericht hob diese Einschränkung allerdings auf. Die nun beschlossene Regelung, die von FDP, SVP und CVP gewünscht wurde, verbietet Enteignungen nur noch grundsätzlich. Im Gesetz wird erwähnt, dass Ausnahmen möglich sind.

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