Aufenthaltsrecht Im Kanton Zürich leben 19'000 Sans-Papiers

SDA

19.3.2020 - 12:24

Im Kanton Zürich leben bis zu 3700 Sans-Papiers, die unter die Härtefallregelung fallen könnten. (Symbolbild)
Im Kanton Zürich leben bis zu 3700 Sans-Papiers, die unter die Härtefallregelung fallen könnten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Im Kanton Zürich leben rund 19'000 Sans-Papiers, die meisten von ihnen stammen aus Lateinamerika. 2000 bis 3700 von ihnen würden die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllen.

Als Sans-Papiers gelten Personen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung mehr als einen Monat und für eine nicht absehbare Zeit in der Schweiz aufhalten. Der grösste Teil kam zum Arbeiten in die Schweiz, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.

Von den Sans-Papiers, die im Kanton Zürich leben, stammen die meisten aus Lateinamerika. Personen zwischen 26 und 35 Jahren bilden die grösste Altersgruppe. Der Bericht, den das Migrationsamt und das Amt für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam in Auftrag gegeben haben, geht davon aus, dass die meisten von ihnen alleinstehend sind.

Wie überall in der Schweiz ist auch in Zürich die grosse Mehrheit der Sans-Papiers erwerbstätig. Privathaushalte sind ihre häufigsten Arbeitgeber. Gut ein Drittel dürfte in diesem Bereich beschäftigt sein. Viele arbeiten auch im Kleingewerbe, vor allem in Coiffeur-, Beauty-, Reinigungs- oder Umzugsbetrieben.

Keine Krankenversicherung

Wegen der fehlenden Krankenversicherung oder aus Angst vor Entdeckung ihres illegalen Aufenthaltsstatus suchen die Betroffenen nur in Notfällen ärztliche Hilfe. Allerdings sei der Zugang zum Gesundheitswesen für sie im Kanton Zürich besser gewährleistet als in den umliegenden Kanton, heisst es weiter.

Gemäss dem Bericht leben zwischen 2000 und 3700 Sans-Papiers seit mindestens zehn Jahren im Kanton Zürich und erfüllen damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Härtefallregelung.

Zusätzlich müssen folgende gesetzlich vorgegebene Kriterien berücksichtigt werden: Die Rückkehr ins Heimatland muss unzumutbar sein, die Identität ist offenzulegen, und die Person muss in der Schweiz gut integriert sein.

Das Migrationsamt prüft auf Antrag individuelle Härtefallgesuche und die Härtefallkommission nimmt dazu Stellung. Schliesslich müssen die Härtefallbewilligungen vom Bund genehmigt werden.

Secondas Zürich begrüsst die Tatsache, dass nun erstmals eine fundierte Analyse über die Lebenssituation von Sans-Papiers im Kanton Zürich vorliegt und freut sich über die positiven Signale des Regierungsrats hinsichtlich der Härtefallregelung, wie es in einer Stellungnahme heisst.

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