Immobilien Immobilien zu tief bewertet: Kantonsrat will keinen Druck aufsetzen

fn, sda

1.11.2021 - 14:25

Der Kanton Zürich hat seit 2009 die Immobilien nicht mehr neu bewertet. Dies muss er nun auf Geheiss von zwei Gerichten nachholen. Der Kantonsrat macht ihm dabei aber nicht zusätzlichen Druck. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich hat seit 2009 die Immobilien nicht mehr neu bewertet. Dies muss er nun auf Geheiss von zwei Gerichten nachholen. Der Kantonsrat macht ihm dabei aber nicht zusätzlichen Druck. (Symbolbild)
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Die Zürcher Finanzdirektion muss bei der Neubewertung der Immobilien nicht schneller vorwärts machen und sich keinen festen Rhythmus verpassen. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Vorstoss von SP, Grünen und AL am Montag nicht unterstützt.

Keystone-SDA, fn, sda

Im Februar hatte die Finanzdirektion angekündigt, die Immobilien im Kanton Zürich neu zu bewerten. Auslöser dafür waren Urteile des Steuerrekursgerichts und des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020.

Diese kamen beide zum Schluss, dass der steuerliche Wert von Immobilien im Kanton Zürich viel zu lange nicht neu bewertet worden ist. Die letzte Aktualisierung stammt noch aus dem Jahr 2009 und ist somit bereits zwölf Jahre alt.

Der steuerliche Wert der Immobilien ist also entsprechend tief angesetzt, obwohl diese in den vergangenen Jahren immer mehr Wert gewannen. Viele Liegenschaften sind darum deutlich unterbewertet.

«Finanzdirektion macht nicht vorwärts»

Die linke Ratsseite ist der Ansicht, dass bei der Finanzdirektion trotz Ankündigung im Februar zu wenig passiere. «Die Direktion macht nicht vorwärts. Sie scheut sich, dieses Thema an die Hand zu nehmen», sagte Stefan Feldmann (SP, Uster).

Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) müsse nun «den heissen Atem des Kantonsrats im Nacken spüren», fordert er. Auch die AL verlangte mehr Tempo. «Der zwölf Jahre dauernde Verzicht auf Neubewertung war ein jährlich wiederkehrendes, grosses Steuergeschenk für Hauseigentümer», sagte Melanie Berner (Zürich).

In einer Parlamentarischen Initiative (PI) forderten AL, SP und Grüne, dass der Kanton die Neubemessungen der Eigenmietwerte künftig mindestens alle fünf Jahre durchführt, spätestens aber, wenn die Mietpreissteigerung 20 Prozent überschreitet.

Die Neubewertung von Grundstücken soll ebenfalls mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden, spätestens aber ab einer Preissteigerung von 20 Prozent.

Eine Stimme fehlte

Der «heisse Atem» des Kantonsrates fiel aber eher lauwarm aus. Nur 59 Ratsmitglieder unterstützten die PI vorläufig. 60 Stimmen wären nötig gewesen, damit das Anliegen weiterverfolgt worden wäre.

Die SVP gab etwa zu bedenken, dass eine regelmässige Neubewertung vor allem etwa für ältere Paare schwierig werden könnte. Die theoretische Wertsteigerung ihres Hauses wäre eine Mehrbelastung. Die GLP argumentierte, dass auch Genossenschaften den ursprünglichen Baulandwert in ihren Büchern hätten. Eine regelmässige Neubewertung könnte ihrer Meinung nach den Wohnraum verteuern.

Die Finanzdirektion hat also weiterhin keine feste Vorgabe, nach wie vielen Jahren eine Neubewertung ansteht. Wann die bereits angekündigte Bewertung beendet ist, ist offen.