Zürich Italienerin in Zürich von Rassismus-Vorwurf freigesprochen

olgr, sda

16.1.2024 - 16:54

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Frau vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen.
Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Frau vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen.
Keystone

Der Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Italienerin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Ihre Mail an den Migros-Kundendienst, dass sie sich nicht von «schwarzen Negern» bedienen lasse, sei nicht öffentlich gewesen.

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Ein Streit um Cumulus-Punkte der Migros hatte die im Aargau geborene Italienerin vor Gericht gebracht. Die Punkte waren ihr bei einem Kauf nicht gutgeschrieben worden. Als sie dann um nachträgliche Gutschreibung ersucht habe, habe ihr der Mitarbeiter nicht weitergeholfen. «Ich fühlte mich schlecht behandelt.» Daraufhin wandte sie sich schriftlich an den Kundenservice der Migros.

Anständig sei diese Mail mit dem N-Wort nicht gewesen, räumte die 54-Jährige vor dem Zürcher Obergericht am Dienstagnachmittag ein. «Es war nicht schön, es war hart.» Aber sie sei unschuldig, sie habe niemanden diskriminiert.

Seine Mandantin sei nicht verpflichtet, sich von allen bedienen zu lassen, sagte der Verteidiger. «Sie ist in ihrer Auswahl frei.» Damit dürfe sie auch derartige einschränkende Aussagen machen, die nicht herabsetzend seien.

Mail ging an engen Adressatenkreis

Ob die Aussage nun diskriminierend sei oder nicht, liess das Obergericht in seinem Urteil offen. Denn es sah bereits die Voraussetzungen für nicht gegeben, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch kommen könnte: Gemäss Strafgesetzbuch ist für Diskriminierung und Aufruf zu Hass eine Öffentlichkeit erforderlich. Diese liege – wie auch der Verteidiger in seinem Plädoyer vorgebracht hatte – bei der umstrittenen Mail nicht vor.

Eine Reklamation an den Kundenservice werde einem Mitarbeitenden zugewiesen, hielt der Richter fest. Gegebenenfalls würden zwar weitere Personen – etwa Vorgesetzte – hinzugezogen, es bleibe aber bei einem sehr eng beschränkten Adressatenkreis.

Das Bezirksgericht Dietikon hatte es in seinem Urteil noch anders gesehen; es hatte die Frau wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt

Anders als vom Verteidiger gefordert gelangte der Obergericht aber dennoch nicht zu einem vollumfänglichen Freispruch. Andere Aussagen der Frau, wonach Ausländer Sklaven seien und spuren müssten, taxierte es als Beschimpfung. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Franken bei einer Probezeit von vier Jahren.