Coronavirus – Schweiz Kanton kommt seinen Mietern entgegen

SDA

17.4.2020 - 09:44

Der Kanton will gewerblichen Mietern entgegenkommen, unter anderem mit Mieterlass oder Mietzinsreduktionen. (Symbolbild)
Der Kanton will gewerblichen Mietern entgegenkommen, unter anderem mit Mieterlass oder Mietzinsreduktionen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der Kanton Zürich will seinen gewerblichen Mietern entgegenkommen. Unternehmen, welche wegen der Corona-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können, sollen sich beim Kanton melden.

Sie können bei der Baudirektion ein Gesuch um Mietzinsreduktion stellen. Auch Mieterlass, eine weitere Stundung der Miete oder eine Zahlungsvereinbarung seien möglich, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Weil der Kanton die Zahlungsfrist für Rechnungen, auch für Mieten, ohnehin auf 120 Tage verlängert hat, bleibt für entsprechende Abklärungen genügend Zeit. Das kantonale Immobilienamt verwaltet rund 330 Gewerberäume.

Appell an alle Vermieter

Auf längere Sicht seien solche Lösungen für Vermieter und Mieter nachhaltiger als eine kurzfristig motivierte Kündigung oder Betreibung, schreibt der Regierungsrat weiter.

Er appelliert deshalb gleichzeitig an private Vermieterinnen und Vermieter, es dem Kanton gleichzutun und den gewerblichen Mietern in irgend einer Form entgegenzukommen.

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