GesundheitKanton will Pflegeausbildung mit 100 Millionen Franken fördern
kl, sda
22.2.2024 - 09:47
Pflegekräfte sind gesucht. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, will der Regierungsrat die Ausbildung im Bereich Pflege mit rund 100 Millionen Franken für acht Jahre fördern. Die Gesundheits- und die Bildungsdirektion haben zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative drei Teilprojekte erarbeitet.
Keystone-SDA, kl, sda
22.02.2024, 09:47
SDA
Der Grossteil der finanziellen Mittel ist für die praktische Ausbildung und für die finanzielle Unterstützung von Personen in der Ausbildung vorgesehen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Das neue Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege auf Tertiärstufe sieht vor, dass Bund und Kantone die Ausbildung der Pflege in drei Bereichen fördern. Die Kantone beschliessen die Massnahmen und setzen sie um, der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Aufwendungen.
Das erste Teilprojekt fördert die praktische Ausbildung. Das Bundesgesetz verlangt unter anderem, dass sich die Kantone an den Ausbildungsleistungen der Institutionen finanziell beteiligen. Ausserdem soll mit gezielten Massnahmen die Qualität der Ausbildung in Zürcher Institutionen gefördert werden, wie es in der Mitteilung heisst. Dafür sind 46,75 Millionen Franken vorgesehen.
Ziel des zweiten Teilprojekts ist es, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den Höheren Fachschulen zu erhöhen. Unter anderem soll es Schnupperangebote für Interessierte oder Vorbereitungsangeboten für Quereinsteigende geben. Dafür stellt der Kanton 9 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung.
Das dritte Teilprojekt sieht die finanzielle Unterstützung zukünftiger Pflegefachpersonen während der Ausbildung an einer Höheren Fachschule oder an einer Fachhochschule vor. Dafür ist ein Betrag von 43,5 Millionen Franken geplant.
Das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wird voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten, wie es in der Mitteilung heisst. Parallel dazu wird der Kantonsrat über die gesetzlichen Grundlagen für Teilprojekt zwei und drei entscheiden. Die Finanzierung von Teilprojekt eins hat der Regierungsrat bereits beschlossen.
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