Alter Kanton will teure Heimeintritte dank mehr Hilfe zu Hause vermeiden

olgr, sda

28.5.2024 - 13:12

Seniorinnen und Senioren sollen es sich länger leisten können, in den eigenen vier Wänden leben zu können: Der Regierungsrat passt die Verordnung zu den Zusatzleistungen an. (Symbolbild)
Seniorinnen und Senioren sollen es sich länger leisten können, in den eigenen vier Wänden leben zu können: Der Regierungsrat passt die Verordnung zu den Zusatzleistungen an. (Symbolbild)
Keystone

Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen im Kanton Zürich länger zu Hause leben können: Kanton und Gemeinden werden ab 2025 mehr Hilfs- und Betreuungskosten übernehmen als bisher. Damit sollen vorzeitige, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden.

28.5.2024 - 13:12

Für Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV werde der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Zudem würden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringer anerkannt.

Ziel dieser Neuregelung ist es gemäss Regierungsratsbeschluss, betagten Menschen mit Zusatzleistungs-Anspruch den Verbleib zu Hause zu ermöglichen und so Selbstbestimmung und Autonomie im Alter zu stärken. Zudem sollen so Heimeintritte verhindert oder hinausgezögert werden.

Mehrausgaben und Einsparpotenzial

Diese Änderungen der Zusatzleistungsverordnung dürften gemäss Schätzungen zu jährlichen Mehrkosten zwischen 2 und 11,8 Millionen Franken führen, wie es im Regierungsratsbeschluss heisst.

Da aber Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause kostengünstiger sind als Heimaufenthalte, werden gleichzeitig auch namhafte Minderausgaben erwartet. Je nach Verzögerung der Heimeintritte wird das Einsparpotenzial auf jährlich zwischen 3,7 und 17,4 Millionen Franken geschätzt.

Wegen der demographischen Entwicklung werden die Zusatzleistungs-Ausgaben in den kommenden Jahren steigen, heisst es im Regierungsratsbeschluss. «Die vorliegende Verordnungsänderung wird dabei insgesamt für Kanton und Gemeinden kostendämpfend wirken.»

Problem der Finanzierung

Das System der Ergänzungsleistungen, die im Kanton Zürich Zusatzleistungen heissen, sieht für Personen, die zu Hause leben, und für Personen, die in einem Heim leben, zwei unterschiedliche Finanzierungsmechanismen vor.

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Heim sei aufgrund der Gesetze gesichert, heisst es im Regierungsratsbeschluss. Die ambulante Pflege und Betreuung zu Hause werde demgegenüber ab einem bestimmten Pflege- und Betreuungsbedarf für die betroffenen Personen nicht mehr finanzierbar.

«Dies führt bereits bei geringem Pflege- und Betreuungsbedarf zu Eintritten in Pflegeheime, obwohl diese gesundheitlich nicht zwingend wären».

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