BehördenKanton Zürich: Kesb meldet stabile Zahlen für 2020
falu, sda
22.7.2021 - 09:53
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Zürich hat bei den angeordneten Massnahmen 2020 nur einen leichten Anstieg verzeichnet: Der Massnahmenbestand bei Minderjährigen nahm um 2,6 Prozent zu, bei den Erwachsenen waren es 1,5 Prozent.
Keystone-SDA, falu, sda
22.07.2021, 09:53
22.07.2021, 11:22
SDA
2020 wurden 1878 Massnahmen für Minderjährige angeordnet, 1684 wurden aufgehoben, wie die Kesb am Donnerstag mitteilte. Bei den Erwachsenen waren es 1638 neue Massnahmen und 1433 aufgehobene.
Eine Kindesschutzmassnahme ist beispielsweise die Weisung an Eltern, an einer Mediation teilzunehmen. Beispiele aus dem Erwachsenenschutz sind etwa die Errichtung einer Beistandschaft und die Validierung eines Vorsorgeauftrags.
Insgesamt bestehen für 2,8 Prozent der Minderjährigen sowie für 1,1 Prozent der Erwachsenen der Gesamtbevölkerung Massnahmen. Angesichts des Bevölkerungswachstums von einem Prozent und der Corona-Pandemie erwiesen sich die Zahlen als «relativ stabil», heisst es in der Mitteilung. Letztes Jahr wuchs die Kantonsbevölkerung um knapp 15'000 Menschen auf 1'551'300.
Bei den Minderjährigen mit Massnahmen weist Horgen mit 2,1 Prozent im Verhältnis zur Bevölkerung den niedrigsten Wert auf, die Stadt Zürich mit 3,4 Prozent den höchsten. Bei den Erwachsenen variiert der Anteil zwischen 0,7 Prozent in Bülach Süd und 1,3 Prozent in der Stadt Zürich.
Die Kesb stellen den Schutz von Personen sicher, die ihre notwendige Unterstützung nicht selbst einholen können, beispielsweise, wenn sie minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können oder wenn sie geistig behindert oder schwer suchtkrank sind. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
Weniger Unterbringungen von Minderjährigen
Wenn andere Hilfestellungen nicht ausreichen, um der Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen zu begegnen, kann die Kesb die Betroffenen beispielsweise in einer Pflegefamilie unterbringen.
Die Zahl der Unterbringungen Minderjähriger ist in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen, obwohl gleichzeitig die Anzahl Minderjähriger im Kanton gestiegen ist, wie es im Bericht heisst. So waren es im Jahr 2016 noch 0,32 Prozent und im Jahr 2020 waren es 0,28 Prozent.
Weil die Unterbringung Minderjähriger sehr belastend für die Betroffenen ist und einen starken Eingriff in die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte darstellt, ernennt die Kesb bei Bedarf für diese Kinder und Jugendlichen eine Kinderanwältin oder einen Kinderanwalt, der sie in diesem Verfahren vertritt.
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