Coronavirus – Schweiz Kanton Zürich schaltet Impf-Termine für über 65-Jährige frei

falu, sda

31.3.2021 - 09:18

Im Kanton Zürich können sich weitere Impfgruppen einen Impftermin sichern. (Symbolbild)
Im Kanton Zürich können sich weitere Impfgruppen einen Impftermin sichern. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Zürich hat Impf-Termine für weitere Gruppen freigeschaltet, darunter über 65-Jährige sowie chronisch kranke Personen. Im April stehen noch 78'500 Termine zur Verfügung.

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Konkret können sich Personen ab 65 Jahren (Gruppe C) für eine Impfung anmelden, solche mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Gruppe B) sowie mit chronischen Krankheiten (Gruppen D und E), wie die kantonale Gesundheitsdirektion am Mittwoch mitteilte.

Zu chronischen Vorerkrankungen zählen Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes, chronische Lungen- und Atemwegskrankheiten, chronische Nierenerkrankungen, Krebs, Leberzirrhose, Übergewicht sowie Krankheiten, die das Immunsystem schwächen.

Personen mit Vorerkrankungen empfiehlt die Gesundheitsdirektion, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Für eine Impfung in einem Impfzentrum müssen diese Personen ein ärztliches Attest mitbringen.

Registrierungs-Code und Ausweise nötig

Die Registrierung für einen Impf-Termin erfolgt über die Webseite der Gesundheitsdirektion. An beide Termine müssen der persönliche sechsstellige Code, der bei der Registrierung generiert wird, ein amtlicher Ausweis und die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden sowie ein allfälliges ärztliches Attest.

Die breite Bevölkerung soll laut Gesundheitsdirektion ab Mai geimpft werden können. Dann sollen auch Apotheken an der Impfaktion teilnehmen.

Bis am Dienstagabend haben sich im Kanton Zürich 118'729 Personen über die Anmeldeplattform für die Corona-Impfung registriert. Rund 11'500 Personen der Impfgruppe A – Personen ab 75 Jahren – haben dabei einen Termin gebucht.

Auch für Migrantinnen und Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz, sogenannte Sans-Papiers, ist eine Impfung laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) möglich. Sie haben häufig gar keine Krankenversicherung – und somit auch keine Versicherten-Nummer, die sie angeben könnten.

Sie werden wie andere Personen mit speziellen Aufenthaltsstatus in der Schweiz behandelt, beispielsweise Diplomaten oder ausländische Studierende. Die Kosten für diese Impfungen trägt der Bund.