LiegenschaftenKanton Zürich überprüft Wertentwicklung von Liegenschaften
uj, sda
11.2.2021 - 12:41
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich lässt die Wertentwicklung von Liegenschaften breit abklären. Ein Fachgutachten soll als Grundlage dienen für eine allfällige Anpassung des Vermögenssteuerwertes von Liegenschaften und des Eigenmietwertes.
Mit der in Auftrag gegebenen «vertieften Prüfung der Marktentwicklung» reagiert der Regierungsrat nicht zuletzt auf zwei Gerichtsurteile aus dem letzten Jahr, wie er am Donnerstag mitteilte. Sowohl das Steuerrekursgericht als auch das kantonale Verwaltungsgericht hatten Kritik an der aktuellen Bewertung der Liegenschaften im Kanton geäussert.
Der steuerliche Wert von Liegenschaften wurde im Kanton Zürich zuletzt 2009 aktualisiert. Damit sei der Steuerwert «zu lange nicht mehr angepasst» worden und sei mittlerweile zu tief, befand das Steuerrekursgericht im Februar 2020.
Und das Verwaltungsgericht hielt im November fest, dass die seit 2009 geltende Bewertungspraxis dazu führe, dass eine «Vielzahl» der Liegenschaften im Kanton mittlerweile unterbewertet seien. Dies widerspreche dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Der Missstand könne nur mit einer allgemeinen Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton behoben werden.
Der Regierungsrat will nun die Grundlagen für eine allfällige Neubewertung schaffen. Bei der in Auftrag gegebenen Marktüberprüfung sollen auch die unterschiedlichen Preisentwicklungen in den Regionen berücksichtigt werden und auch bei den verschiedenen Liegenschaftenarten.
Regierungsrat verteidigt seine Praxis
Die Kritik durch die Gerichte lässt der Regierungsrat nicht unbeantwortet. Für eine Anpassung der Steuerwerte von Liegenschaften sei gesetzlich kein fester zeitlicher Rhythmus vorgegeben, schrieb er Anfang Februar in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Links-Grün zur Sache.
Ein Jahrzehnt der Gültigkeit sei nicht aussergewöhnlich. Das habe es im Kanton Zürich und in anderen Kantonen auch schon gegeben, so der Regierungsrat. Eine Anpassung sei diesmal auch darum unterblieben, «weil allgemein erwartet worden war, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden dürfte.»
Der Regierungsrat kritisiert auch, dass die Gerichte ihre Beurteilung «nur aufgrund allgemeiner statistischer Angaben» zur Wertentwicklung der Liegenschaftenpreise in der Stadt Zürich trafen, die vom Internetportal Comparis stammten und vom Statistischen Amt. Eine vertiefte Prüfung des Marktes sei nicht vorgenommen worden. Ohne eine solche Prüfung könne aber die Bundesrechtskonformität der Zürcher Steuerwerte nicht gemacht werden.
«Es ist keine Datengrundlage vorhanden, die eine angemessene Beurteilung der Differenzen zwischen den festgelegten Vermögenssteuerwerten und den Verkehrswerten für die Liegenschaften im Kanton zuliesse», schrieb der Regierungsrat in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage.
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