Der Kanton Zürich ist bereit für den sogenannten "Inländervorrang light", der ab 1. Juli gilt: Im neuen Stellenmeldezentrum in Zürich-Altstetten arbeiten 17 Personalvermittlerinnen und -vermittler.
Der Kanton Zürich habe ein hohes Interesse an einer guten Umsetzung der Stellenmeldepflicht, sagte Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) am Freitag vor den Medien im neuen Stellenmeldezentrum (SMZ) in Zürich-Altstetten.
Die Volkswirtschaftsdirektorin nannte zwei Ziele: einerseits die Vermittlung der Stellensuchenden und andererseits eine Steuerung der Zuwanderung. Sollten die Massnahmen nicht erfolgreich sein, könnte dies weitere Regulierungen oder die Gefährdung der bilateralen Verträge zur Folge haben, was der Kanton Zürich vermeiden will.
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich haben sich in den letzten Monaten intensiv auf den sogenannten "Inländervorrang light" vorbereitet. Aufgebaut wurde in Zürich-Altstetten ein kantonales Stellenmeldezentrum mit 17 Personalvermittlerinnen und -vermittlern. Die Kosten dafür trägt der Bund.
Stellenmeldepflicht ab 1. Juli
Die Stellenmeldepflicht gilt in der Schweiz ab 1. Juli für Berufsarten mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit. Damit müssen Arbeitgeber solche offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden.
Das Stellenmeldezentrum im Kanton Zürich stellt dann den Arbeitgebern innerhalb von drei Arbeitstagen Dossiers von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu. Diese Stellen sind während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den Stellensuchenden der RAV in der Schweiz zugänglich.
Auf dem RAV angemeldete Stellensuchende erhalten damit einen Informationsvorsprung und haben so eine höhere Chance auf eine neue Stelle. Der Kanton Zürich rechnet nach einer Schätzung jährlich mit etwa 10'000 Stellen, schweizweit 50'000.
Administrativer Mehraufwand
Die Stellenmeldepflicht führe besonders in der Anfangsphase bei den betroffenen Berufsarten zu einem administrativen Mehraufwand, sagte Walker Späh weiter. Der Kanton Zürich will den Aufwand für die betroffenen Arbeitgeber aber möglichst gering halten.
Das Ausländergesetz sieht Bussen vor, sollten Arbeitgeber Stellen nicht melden. Es sei aber klar, dass sich dies zuerst einspielen müsse. Im ersten Jahr gehe es vor allem um Beratung und Sensibilisierung.
Es sei auch wichtig, das neue System in den nächsten Monaten immer wieder auf die Praxistauglichkeit hin zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, sagte Walker Späh weiter. "Es muss unbedingt vermieden werden, dass Arbeitgeber aufgrund fehlender Zielgenauigkeit unnötig Stellen melden müssen."
Die Volkswirtschaftsdirektorin sieht in der Stellenmeldepflicht zudem die Chance, die Zusammenarbeit zwischen den RAV und Arbeitgebern weiter zu intensivieren.
19 Berufsarten betroffen
Derzeit sind 19 Berufsarten mit über 270 Berufsbezeichnungen von der Stellenmeldepflicht betroffen, darunter unter anderem die Berufe Betonbauer, Schauspieler, PR-Fachpersonen oder Kuriere. Auch das Servicepersonal und Hilfskräfte in der Landwirtschaft sind erfasst.
Die aufgelisteten Berufe haben zwischen dem 1. April 2017 und dem 30. März 2018 alle die Arbeitslosenquote von 8 Prozent erreicht oder überschritten. Die Liste gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des aktuellen Jahres. Im vierten Quartal wird sie jeweils aktualisiert.
Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den so genannten "Inländervorrang light", den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hat.
Anfang 2020 wird der Schwellenwert dann auf die vom Bundesrat ursprünglich geplanten 5 Prozent sinken. Dann rechnet der Kanton Zürich mit jährlich 40'000 Meldungen und einer Aufstockung des Personal im SMZ. Mit der gestaffelten Einführung will der Bundesrat den Kantonen genügend Zeit lassen, um sich auf die neue Situation einzustellen.
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