Religion Kanton Zürich: Katholische Kirche verstärkt Missbrauchsprävention

SDA

7.11.2019 - 17:16

Als Reaktion auf sexuelle Übergriffe hat das katholische Kirchenparlament im Kanton Zürich beschlossen, bei Neuanstellungen von Bewerbenden einen Privatauszug und gegebenenfalls zusätzlich einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister zu verlangen. (Symbolbild)
Als Reaktion auf sexuelle Übergriffe hat das katholische Kirchenparlament im Kanton Zürich beschlossen, bei Neuanstellungen von Bewerbenden einen Privatauszug und gegebenenfalls zusätzlich einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister zu verlangen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/MATTHIAS SCHRADER

Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten der Katholischen Kirche im Kanton Zürich einen Strafregisterauszug einreichen. Das Kirchenparlament – die Synode – hat am Donnerstag eine entsprechende Teilrevision der kantonalen Anstellungsverordnung gutgeheissen.

Seit Anfang 2000 gilt in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich eine Nulltoleranz-Politik bei sexuellen Übergriffen. Den Antrag des Synodalrats, die Missbrauchsprävention in der Anstellungsordnung mit zusätzlichen Massnahmen zu verschärfen, hiess das katholische Parlament einstimmig gut, wie es in einer Mitteilung heisst.

Künftig erfolgen Anstellungen in den Kirchgemeinden und bei der kantonalen Körperschaft unter der Voraussetzung, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anstellungsbehörden einen Privatauszug aus dem Strafregister einreichen.

Geht es um Mitarbeitende mit einer seelsorgerlichen, erzieherischen oder betreuenden Funktion, haben diese zusätzlich einen Sonderprivatauszug vorzulegen. Diese müssen zudem spätestens alle fünf Jahre neue, aktualisierte Auszüge vorweisen.

Zu den ergänzenden Bestimmungen gehört gemäss Mitteilung auch, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die sexuelle Integrität von Kindern, Jugendlichen oder abhängigen Personen keine Anstellung erfolgen darf oder bestehende Arbeitsverhältnisse beendet werden müssen.

Es sei der katholischen Kirche bewusst, dass mit dieser gesetzlichen Grundlage keine absolute Sicherheit geschaffen werden könne, heisst es weiter. Die Verantwortlichen seien aber überzeugt, mit diesen neuen Bestimmungen – zusammen mit laufenden Schulungen und zwei Präventionsbeauftragten – ein weiteres klares Signal zu setzen.

Die Teilrevision der Anstellungsordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern nicht das Referendum dagegen ergriffen wird.

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