Gesundheitswesen Kanton Zürich soll mengenabhängige Ärztelöhne unterbinden

SDA

8.6.2020 - 17:39

Die Löhne von Spitalärzten sollen im Kanton Zürich nicht mehr an die Anzahl der Eingriffe geknüpft werden dürfen.
Die Löhne von Spitalärzten sollen im Kanton Zürich nicht mehr an die Anzahl der Eingriffe geknüpft werden dürfen.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Spitalärzte im Kanton Zürich sollen nicht mehr nach der Anzahl getätigter Eingriffe entlohnt werden dürfen. Eine Motion, die ein Vorgehen des Kantons gegen solche mengenabhängige Lohnmodelle fordert, wurde am Montag vom Kantonsrat überwiesen.

Der Kanton soll gemäss des Vorstosses von CVP, GLP und SP sicherstellen, dass mengenabhängige Honorar- und Bonusvereinbarungen nicht oder nur noch stark beschränkt möglich sind. Dazu soll er über die Anforderungen an die leistungserbringenden Spitäler auf die Lohnmodelle einwirken.

Es gehe darum, die Nebenwirkungen der Systems der Fallpauschalen zu mindern, erklärte Erstunterzeichner Lorenz Schmid (CVP, Männedorf). Im Streben nach Wachstum würden Spitäler ihren Ärzten jährliche Mengen-Zielvorgaben machen und diese lohnwirksam an Honorar- und Bonusvereinbarungen knüpfen. Untersuchungen zeigten aber, dass die die Zahl der Eingriffe steige, wenn das Einkommen der Ärzte an solche Entschädigungssysteme gekoppelt sei.

Wieder aktuell

Die Motion wurde bereits vor zwei Jahren eingereicht. Mehrere Redner verwiesen aber auf deren Aktualität Angesichts der «Skandale beim Universitätsspital Zürich». Ein Klinikdirektor soll dort laut Operationsplänen bis zu drei Patientinnen gleichzeitig operiert und entsprechend Rechnung gestellt haben. Zudem werden andere Vorwürfe der Selbstbevorteilung gegen zwei weitere Direktoren erhoben.

Mengenabhängige Löhne und jährliche Mengenvorgaben seien «absolut stossend und medizinisch nicht sinnvoll», betonte Mitunterzeichner Andreas Daurù (SP, Winterthur). Der Vorstoss sei eine Chance «geldgetriebenen Mengenausweitungen» eine Riegel zu schieben.

Die Forderung entspreche weitgehend einem Artikel im revidierten Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG), dass sich in der Vernehmlassung befinde. «Die Motion soll sichern, dass der Artikel tatsächlich Eingang findet», erklärte Daurù.

Unterstützt wurde die Forderung von den Grünen und der AL. Die Grünen kämpften gegen die Praxis der «Kosten für die Allgemeinheit, Gewinne für Private», sagte Nora Bussmann (Zürich).

FDP und SVP dagegen

Die FDP zeigte zwar Sympathien für das Anliegen der Motionäre, fand aber, dass diese das Problem nicht am richtigen Ort aufgreife und die Motion in dieser Absolutheit nicht umsetzbar sei.

Auch die SVP votierte gegen die Motion. Die Partei werde sich aber nicht mit «Händen und Füssen» gegen die Forderung wehren, erklärte Claudio Schmid (Bülach). Die Fraktion anerkenne einen «gewissen Handlungsbedarf» mit Blick auf die Vorkommnisse beim Universitätsspital.

Die Kantonsregierung orte zwar Handlungsbedarf, die Motion brauche der Rat aber nicht zu überweisen, sagte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). Sie verwies auf die Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes. Bei deren Beratung könne das Parlament über die Bandbreite der Massnahmen befinden, sagte sie.

Nur eine Minderheit folgte aber der Gesundheitsdirektorin. Die Motion wurde schliesslich mit 96 zu 72 Stimmen überwiesen.

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