Der Bau der Zürcher Zoo-Seilbahn ist einen Schritt weiter: Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich» festgesetzt. Er liegt ab 10. Mai für 30 Tage öffentlich aus. In dieser Frist kann dagegen Rekurs beim Baugericht eingereicht werden.
Die Zoo Seilbahn AG will den Zoo Zürich mit einer neuen ÖV-Achse erschliessen. Vom Bahnhof Stettbach, der auf Dübendorfer Gemeindegebiet liegt, soll die Bahn in luftiger Höhe von bis zu 70 Metern zum knapp 2,2 Kilometer entfernten Zoo führen und bis zu 1800 Personen pro Stunde befördern können.
Der Gestaltungsplan regelt im Wesentlichen die Linienführung, die Lage der Berg- und Talstationen sowie die Standorte der elf Masten, wie die Baudirektion am Mittwoch mitteilte. Ein Verkehrsgutachten bestätigt, dass die direkte Verbindung zwischen dem ÖV-Knoten Stettbach und dem Zoo einen Umsteigeeffekt von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel bewirkt.
2011 war bereits einmal ein kantonaler Gestaltungsplan festgesetzt worden. Diesen wies das Verwaltungsgericht aber zur Ergänzung und Neubeurteilung zurück und forderte unter anderem Präzisierungen im Bereich der Verkehrserschliessung.
«Wichtiger Meilenstein»
Der kantonale Gestaltungsplan schafft die nutzungsplanerische Grundlage für das Seilbahnprojekt. Wenn er rechtsgültig ist, erfolgt die Weiterbearbeitung des Plangenehmigungsgesuchs durch das Bundesamt für Verkehr.
Erfreut über die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplan zeigte sie die Zoo Seilbahn AG. Dies sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, eine neue ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich zu realisieren, teilte sie mit. Die Zooseilbahn schaffe eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung als Alternative zur Anreise mit dem Auto.
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