Berufliche Vorsorge Kantonsrat beschliesst tiefere Besteuerung von Vorsorgebezügen

SDA

2.11.2020 - 12:50

Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge werden im Kanton Zürich in Zukunft tiefer besteuert. (Symbolbild)
Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge werden im Kanton Zürich in Zukunft tiefer besteuert. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALESSANDRO CRINARI

Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge werden im Kanton Zürich künftig tiefer besteuert. Das Kantonsparlament hat am Montag einer abgeänderten Parlamentarischen Initiative (PI) der Bürgerlichen deutlich zugestimmt.

Aktuell werden Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule mit einem Satz besteuert, der einem Einkommen von 10 Prozent der bezogenen Kapitalleistung entspricht.

Die ursprüngliche Parlamentarische Initiative von FDP, SVP und BDP hatte die Steuerbelastung auf einen Fünftel der geltenden Tarife senken wollen. Das ging der Kantonsregierung aber zu weit. Sie schlug eine Änderung der PI vor, die nun am Montag durchkam.

Neu soll sich der Steuersatz an 5 Prozent der Kapitalleistung orientieren. Gemäss den Berechnungen der Finanzdirektion resultieren daraus Steuerausfälle von 23 Millionen Franken für den Kanton und 24 Millionen Franken bei den Gemeinden.

Der Vorschlag der Regierung fand bei der Mehrheit der vorberatenden Kommission Anklang und nun auch beim Kantonsrat. Dieser stimmte der abgeänderten PI mit 104 zu 59 Stimmen zu.

Kapital muss länger reichen als früher

Begründet wurde die Steuersenkung mit der Lebenserwartung. Diese sei seit der Festlegung der aktuellen Besteuerung deutlich gestiegen. Das bezogene Kapital müsse heute viel länger reichen als damals.

Mit der Steuersenkung auf bezogenes Vorsorgekapital soll die Standortattraktivität des Kantons verbessert werden. Ziel ist es, eine Abwanderung von vermögenden Personen auf die Rente hin zu vermeiden.

Für eine Senkung der Besteuerung sprach sich auch Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aus. Der Kanton habe in diesem Bereich Handlungsbedarf. Mit Blick auf die Lebenserwartung und die Steuersätze erscheine eine Berechnungsgrundlage von 5 Prozent der Kapitalleistung als sinnvoll.

Für «ehemalige Gutverdienende»

Kritiker von AL, GLP und den Grünen hatten vergeblich moniert, von der Steuersenkung profitierten primär ehemalige Gutverdienende. Auch das Argument, Kanton und Gemeinden könnten sich die Steuersenkung in Zeiten von Corona nicht leisten, verfing nicht.

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