Coronavirus – Schweiz Kantonsrat erlaubt weiter Urnenabstimmung statt Gemeindeversammlung

fn, sda

22.3.2021 - 09:21

Die Zürcher Gemeinden dürfen wichtige Entscheide noch einige Monate länger an der Urne fällen. Wegen der Corona-Pandemie sind Gemeindeversammlungen nach wie vor schwierig durchzuführen. (Symbolbild)
Die Zürcher Gemeinden dürfen wichtige Entscheide noch einige Monate länger an der Urne fällen. Wegen der Corona-Pandemie sind Gemeindeversammlungen nach wie vor schwierig durchzuführen. (Symbolbild)
Keystone

Wegen Corona dürfen Zürcher Gemeinden weiterhin wichtige Entscheide an der Urne statt an einer Gemeindeversammlung fällen. Der Kantonsrat hat diese Ausnahmeregelung, die Ende März abläuft, bis Ende Juni verlängert. Ein Teil der SVP war dagegen.

fn, sda

Der Kantonsrat nahm das Ausnahme-Gesetz am Montag in zweiter Lesung mit 123 zu 44 Stimmen an. Die Gegenstimmen kamen von der SVP, welche dadurch die direkte Demokratie gefährdet sehen.

Der Corona-bedingte Ausnahmezustand werde so Schritt für Schritt Normalität. Hier würden Volksrechte ausgehebelt. SVP-Kantonsrat Stefan Schmid (Niederglatt) versuchte, das Gesetz zumindest noch ein Stück weit in Richtung SVP-Haltung zu verändern.

Er verlangte, dass die Abnahme der Gemeinderechnungen nicht an der Urne entschieden werden dürfe. Die Rechnungsabnahme dränge schliesslich nicht und könne gut verschoben werden. Der Kantonsrat lehnte Schmids Antrag jedoch mit 126 zu 49 Stimmen ab.

Die FDP war in der ersten Lesung Anfang März ebenfalls noch kritisch gegenüber dieser Ausnahmeregelung. Nun zeigte sich die Partei – angesichts der dritten Welle – aber pragmatisch und stimmte zu.

Nahtlose Verlängerung bis Ende Juni

Für die linke Ratsseite waren die Vorbehalte «ein Zeichen dafür, dass die SVP ihren eigenen Gemeindeexekutiven misstraut», wie es Michèle Dünki (Glattfelden) ausdrückte. In vielen Gemeinden seien schliesslich SVP-Politiker in der Verantwortung.

Das Gesetz wird mit der Zustimmung des Parlaments nun nahtlos bis Ende Juni verlängert. Ob eine weitere Verlängerung notwendig wird, hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie ab.

Die Gemeinden dürfen die Regelung aber nur bei besonders wichtigen und zeitlich drängenden Geschäften anwenden. Gemeindeversammlungen sind derzeit zwar eigentlich erlaubt, sofern ein Schutzkonzept vorliegt. Die Exekutiven haben mit dem Gesetz aber eine Alternative, um Entscheide ohne jegliche Ansteckungsgefahr fällen zu lassen.

Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum, allerdings beträgt die Frist ausnahmsweise nur 7 Tage, weil der Rat das Gesetz für dringlich erklärte.