Krankenkassen Kantonsrat führt Vermögensobergrenze für Prämienverbilligung ein

SDA

19.10.2020 - 10:24

Im neuen Gesetz zur Prämienverbilligung fehlte bisher eine Vermögensobergrenze. Nun soll dieses Versehen im Schnellzugstempo ausgebügelt werden. (Symbolbild)
Im neuen Gesetz zur Prämienverbilligung fehlte bisher eine Vermögensobergrenze. Nun soll dieses Versehen im Schnellzugstempo ausgebügelt werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Personen mit viel Vermögen sollen keine Prämienverbilligung beziehen dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung eine Vermögensgrenze für die Prämienverbilligung eingeführt. Dass diese Grenze bisher im Gesetz fehlte, war nicht so geplant.

Erst seit April ist der Systemwechsel für die Prämienverbilligung in Kraft. Ziel der Änderungen war es, die Vergünstigung nur noch jenen zugute kommen zu lassen, die wirklich darauf angewiesen sind.

Inzwischen bemerkten die Behörden jedoch, dass etwas Wichtiges in diesem Einführungsgesetz fehlt: eine Vermögensobergrenze für jene vermögenden Zürcherinnen und Zürcher, die wegen vielen Abzügen ein tiefes Einkommen ausweisen und so ärmer wirken als sie sind.

Der Regierungsrat wollte diese Obergrenze bei 300'000 Franken für Verheiratete und bei 150'000 Franken für Alleinstehende festlegen. Der Kantonsrat entschied am Montag jedoch, dass diese Obergrenze flexibel bleiben solle. Der Regierungsrat erhält nun somit die Möglichkeit, die Obergrenze jährlich anzupassen.

«Ein ärgerliches Versehen»

Der Rat entschied in erster Lesung, das Gesetz entsprechend zu ändern und die Lücke zu schliessen. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) zeigte sich erfreut darüber, dass der Kantonsrat dabei so schnell vorging. «Das war ein ärgerliches Versehen, das uns unterlaufen ist.»

Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung soll nun in den kommenden Wochen stattfinden. Rickli will das geänderte Gesetz bereits am 15. November in Kraft setzen. Dafür braucht es bei der zweiten Lesung zwei Drittel Zustimmung, was aber problemlos zustande kommen dürfe.

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