Zürich Kantonsrat stimmt neuem Beiblatt für Majorzwahlen zu

leph, sda

9.5.2022 - 10:02

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich erhalten künftig bei Majorzwahlen ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller Kandidierenden aufgelistet sind. (Symbolbild)
Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich erhalten künftig bei Majorzwahlen ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller Kandidierenden aufgelistet sind. (Symbolbild)
Keystone

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich sollen bei Majorzwahlen künftig zusammen mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt erhalten, auf welchem die Kandidierenden aufgelistet sind. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte zugestimmt.

Keystone-SDA, leph, sda

Die Schlussabstimmung im Kantonsrat fiel am Montag mit 122 Ja zu 43 Nein-Stimmen deutlich aus. Nein-Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP.

Vor der Schlussabstimmung stimmte der Kantonsrat noch einem Rückkommensantrag der AL zu. Der Antrag verlangte, dass die Namen von bisherigen Amtsinhabern nicht vor allen anderen Kandidierenden aufgeführt werden. Stattdessen sollen alle Namen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und bisherige Amtsinhaber als solche bezeichnet werden.

Bei Wahlen auf kommunaler Ebene, also etwa bei Gemeinderats- oder Stadtratswahlen, konnte den Wahlunterlagen bereits bisher ein Beiblatt mit Informationen zu den Kandidierenden beigefügt werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene, also bei Regierungsrats- und Ständeratswahlen, wurde bisher hingegen kein Beiblatt erstellt.

Die neue Regelung wird voraussichtlich bei den kantonalen Wahlen 2023 erstmals gelten.