Kinderzulagen Kantonsrat will Familienzulagen nicht erhöhen

leph, sda

25.1.2021 - 16:52

Der Zürcher Kantonsrat hat es am Montag abgelehnt, die Kinderzulagen im Kanton Zürich zu erhöhen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten, die über die kantonale Volksinitiative "Mehr Geld für Familien" entscheiden werden. (Symbolbild)
Der Zürcher Kantonsrat hat es am Montag abgelehnt, die Kinderzulagen im Kanton Zürich zu erhöhen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten, die über die kantonale Volksinitiative "Mehr Geld für Familien" entscheiden werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat die von der EDU eingereichte kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» abgelehnt. Auch zwei Gegenvorschläge fanden keine Mehrheit.

Die Initiative fordert, in der Zürcher Kantonsverfassung festzuschreiben, dass die Familienzulagen im Kanton Zürich mindestens 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen.

Das Minimum beträgt derzeit 200 Franken pro Monat für Kinder unter 16 Jahren. Im Kanton Zürich gelten derzeit 200 Franken für Kinder bis 12 Jahre und 250 Jahre für Kinder von 12 bis 16 Jahren. Ab 16 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage von 250 Franken, sofern eine Ausbildung absolviert wird.

Die Initiative der EDU wurde im Kantonsrat von CVP, SP, Grünen, AL und der EVP unterstützt.

Gehört nicht in die Verfassung

Auch Unterstützer der Volksinitiative kritisierten aber, dass das Volksbegehren die Familienzulagen auf Verfassungsstufe statt in einem Gesetz regeln will. Bei zwei zur Diskussion stehende Gegenvorschlägen wäre die Regelung auf Gesetzesstufe erfolgt.

Die CVP wollte die Kinderzulagen von 200 auf 230 Franken erhöhen, SP, Grüne und EVP unterstützten einen Gegenvorschlag, der 250 Franken forderte. Auch bei den Zulagen für Kinder ab 12 Jahren sowie bei den Ausbildungszulagen sahen die Gegenvorschläge moderate Erhöhungen vor.

Eine Mehrheit des Kantonsrats wollte davon jedoch nichts wissen. Ein Eintreten auf die Gegenvorschläge wurde mit 87 zu 80 Stimmen abgelehnt, die Volksinitiative mit 99 zu 72 Stimmen.

Über die Volksinitiative wird abschliessend an der Urne entschieden.

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