StrafverfahrenKein Verfahren gegen Zürcher Polizeikommandant und Staatsanwälte
SDA
5.3.2020 - 11:12
Der Kommandant der Zürcher Stadtpolizei, Daniel Blumer, sowie zwei Staatsanwälte müssen sich nicht wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung verantworten. Das Verfahren ist eingestellt worden. Auslöser war eine Strafanzeige einer Rechtsanwältin.
Hintergrund der Anzeige war ein Vorfall im Jahr 2015. Die Polizei hatte damals einen Mann festgenommen, der sich als Dominikaner ausgewiesen hatte und in Begleitung eines gesuchten Drogenhändlers war. Ein Abgleich der Fingerabdrücke ergab, dass sich der Dominikaner bereits drei Jahre zuvor in der Schweiz aufgehalten hatte. Damals gab er sich offenbar aber noch als Venezolaner aus.
Der Staatsanwalt soll das Verfahren kurz darauf trotzdem eingestellt und den Mann auf freien Fuss gesetzt haben, sehr zum Ärger der involvierten Mitarbeiter der Stadtpolizei. Einer von ihnen soll die Oberstaatsanwaltschaft und den Kommandanten Daniel Blumer informiert haben. Letzterer soll dem Polizisten allerdings verboten haben, aktiv zu werden. Wer die Strafanzeige einreichte, ist jedoch unklar.
Keine Hinweise auf strafbares Verhalten
Diese Anzeige dürfte nun auch keine Folgen haben: Wie die Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, ist das Verfahren eingestellt. Der Bündner Staatsanwalt Patrik Bergamin, der mit dem Fall betraut wurde, habe nach diversen Befragungen keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten gefunden.
Die Strafuntersuchung gegen den Lateinamerikaner sei in rechtlich korrekter Weise eingestellt worden. Auch die Anweisung des Kommandanten an den Polizisten seien unter Berücksichtigung der Umstände rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Einstellungsentscheide sind aber noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsanwältin, welche die Anzeige erstattete, kann sie anfechten.
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