Gesundheitswesen Klinikdirektoren am Zürcher Unispital müssen Macht abgeben

leph, sda

2.6.2022 - 10:25

Der Regierungsrat reagiert mit Änderungen der Organissationsstruktur auf frühere Missstände am Universitätsspital Zürich. (Symbolbild)
Der Regierungsrat reagiert mit Änderungen der Organissationsstruktur auf frühere Missstände am Universitätsspital Zürich. (Symbolbild)
Keystone

Die Direktion des Universitätsspitals Zürich (USZ) soll mehr Macht erhalten – unter anderem auf Kosten der Direktionen der einzelnen Kliniken. Diese und weitere Änderungen an den Strukturen fordert der Regierungsrat. Auslöser sind die Missstände, welche das USZ vor rund zwei Jahren erschütterten.

Keystone-SDA, leph, sda

Rund zwei Jahre, nachdem das USZ wegen Missständen an mehreren Kliniken in die Kritik geriet, schlägt der Regierungsrat mehrere Massnahmen vor, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Mit einer Gesetzesänderung sollen die Strukturen am USZ verbessert werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Neben einer Verschiebung von Kompetenzen soll durch die Offenlegung von Interessenbindungen von Spitalrats- und Kadermitgliedern die Transparenz verbessert werden.

Der Regierungsrat begründet die Änderungen mit den Empfehlungen, die aus einem externen Gutachten und aus einer Untersuchung der zuständigen Kommission des Kantonsrats hervorgehen.

Keine Doppelfunktionen mehr

Beide Berichte kritisierten unter anderem eine zu grosse Machtballung bei den Direktionen der einzelnen Kliniken. Deshalb soll es nun zu einer Machtverschiebung von den Klinikdirektionen zur Spitaldirektion kommen.

Konkret sollen die Klinik- sowie Institutsdirektionnen und -direktoren künftig durch die Spitaldirektion ernannt werden, anstatt wie bis anhin durch den Spitalrat. Zudem soll der Spitaldirektion ein umfassendes Weisungs-, Kontroll- und Sanktionsrecht eingeräumt werden.

Hierarchieübergreifende Doppelfunktionen sollen vorbei sein. Es wird also beispielsweise nicht mehr erlaubt, dass ein Ärztlicher Direktor oder eine Ärztliche Direktorin gleichzeitig die Klinik leitet.

Zur Vermeidung von Rollenkonflikten war im Vorentwurf zur Gesetzesrevision laut Mitteilung vorgesehen, dass die Gesundheitsdirektion im Spitalrat künftig nicht mehr vertreten sein soll. Auf diese Massnahme soll nun aber verzichtet werden. Der Vertreter oder die Vertreterin der Gesundheitsdirektion soll allerdings nur noch eine beratende Stimme haben.

Zur Umsetzung sind Änderungen am Gesetz über das Universitätsspital Zürich notwendig. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf nun zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Mehrere Frauen gleichzeitig operiert

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen sind die Missstände an mehreren Kliniken des USZ. Am meisten Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie. Der damalige Klinikleiter soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt war, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren.

Zudem solle er Operationsberichte geschönt haben. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Auch gegen einen ehemaligen Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wurden Vorwürfe erhoben. Er soll Patienten an seine Privatklinik überwiesen und diese mit Ressourcen des USZ behandelt haben, ohne dies korrekt abzugelten.

Ebenfalls ins Visier geriet ein ehemaliger Direktor der Klinik für Gynäkologie: Er war unter anderem mit Abrechnungen aufgefallen. So soll er etwa gleichzeitig mehrere Frauen gleichzeitig operiert haben. Alle drei Spitzenmediziner haben das USZ inzwischen verlassen.