Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 43-Jährigen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestätigt, der 2009 in Bonstetten ZH einen Mann mit einem Kopfschuss ermordet hatte. Grund für die Tat waren Schulden des Opfers in der Höhe von 30'000 Euro.
Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid alle Rügen des Verurteilten abgewiesen. Namentlich zum Tat- beziehungsweise Todeszeitpunkt macht das Bundesgericht detaillierte Ausführungen.
Der verurteilte Albaner machte geltend, dass er sich zum angenommenen Todeszeitpunkt in Italien befunden habe, was die Telefonranddaten bestätigt hätten. Der Mann forderte deshalb einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes, der Gefährdung des Lebens und der Nötigung.
Das Zürcher Obergericht stützte sich in seinem Urteil auf Indizien und Aussagen der damaligen Freundin des Täters. Die Frau sass auf der Rückbank jenes Autos, in dem das Opfer erschossen wurde, und sie musste alles mitansehen.
In Italien im Gefängnis
Der Verurteilte hatte sein Opfer im Januar 2009 mit dem Auto abgeholt, um über die Schulden zu sprechen, die mutmasslich aus dem Drogenhandel stammten. Das Gespräch artete in Streit aus. Der Täter holte eine Waffe hervor und schoss auf den neben ihm sitzenden Mann. Danach stiess der Albaner den Toten in ein Tobel.
Derzeit sitzt der 43-Jährige eine Reststrafe von zehn Jahren wegen eines anderen Tötungsdelikts in Italien ab. Anschliessend wird er in die Schweiz überführt, wo frühestens nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung möglich sein wird. (Urteil 6B_812/2018 vom 15.03.2019)
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