Kantonale Abstimmungen ZH Linkes Nein-Komitee will «Sozialschnüffler» verhindern

fn, sda

4.2.2021 - 11:43

Die Zürcherinnen und Zürcher werden am 7. März darüber entscheiden, was Sozialdetektive alles dürfen. Das linke "Nein"-Komitee will den Einsatz von "privaten Schnüfflern" aber lieber grundsätzlich verbieten. (Symbolbild)
Die Zürcherinnen und Zürcher werden am 7. März darüber entscheiden, was Sozialdetektive alles dürfen. Das linke "Nein"-Komitee will den Einsatz von "privaten Schnüfflern" aber lieber grundsätzlich verbieten. (Symbolbild)
Keystone

Wie viel Kompetenzen sollen Sozialdetektive im Kanton Zürich erhalten? Geht es nach dem linken «Nein»-Komitee: gar keine. Schliesslich gebe es für die Verfolgung von Missbräuchen die Polizei. Sie empfehlen für den 7. März deshalb Nein zum Sozialhilfegesetz.

Für einmal sind sich SVP und das linke Komitee aus Grünen und AL einig: Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sozialdetektiven, über welche die Zürcherinnen und Zürcher am 7. März abstimmen, taugen nichts. Allerdings gehen sie der SVP viel zu wenig weit, weil GPS-Tracker und unangekündigte Hausbesuche darin untersagt wären.

Grüne und AL hingegen wollen nicht einmal vorangekündigte Hausbesuche, die vom Bezirksrat bewilligt wurden. Sie lehnen Sozialdetektive aus Prinzip ab und wollen deshalb auch keine rechtliche Grundlage dafür.

Schliesslich gebe es bereits die Polizei, welche für die Verfolgung von Sozialhilfemissbrauch zuständig sei. «Da braucht es keine privaten Schnüffler ohne Ausbildung, die mehr Rechte haben als die Polizisten», sagte die Grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber am Donnerstag vor den Medien.

«Das ist Psychoterror»

Ein solches Gesetz führe dazu, dass Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger stets mit Überwachung rechnen müssten und unter Generalverdacht gestellt würden. «Das ist Psychoterror.» Entgegen jeglicher Polemik sei der Missbrauchs-Anteil aber immer sehr klein. Er betrage nur ein bis drei Prozent aller Sozialhilfefälle.

AL-Kantonsrat Kaspar Bütikofer stört insbesondere, dass Privatdetektive keiner Qualitätskontrolle unterstellt seien und abhängig seien von ihrem Erfolg. Die Betroffenen hätten so keinerlei Gewähr, dass sie richtig behandelt würden. Zudem gebe es beim Observieren von Sozialhilfebezügern keine Unschuldsvermutung. «Beim Drogendealer muss ein Gericht seine Schuld nachweisen. Hier müsste der Sozialhilfebezüger aber seine Unschuld beweisen.»

Menschenrechtsanwalt in den Startlöchern

Gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes macht sich auch Menschenrechtsanwalt Philip Stolkin stark. Er war es, der das Thema Sozialdetektive vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg brachte und dafür sorgte, dass sie in der Schweiz für eine gewisse Zeit verboten waren – und der Kanton Zürich nun eine gesetzliche Grundlage schaffen muss.

Das Gesetz, über das die Zürcherinnen und Zürcher abstimmen, sei «völlig schludrig», sagte Stolkin. Damit werde der Blick durchs Panoramafenster direkt aufs Bett ermöglicht. Er ist überzeugt, dass dieses Gesetz rechtlich nicht standhalten wird.

«Meiner Ansicht nach ist das durchaus anfechtbar.» Würde sich ein Betroffener an ihn wenden, würde er den Fall gerne übernehmen, sagte Stolkin weiter. Er ist somit bereits in den Startlöchern für einen weiteren Gang nach Strassburg, sollte das Gesetz angenommen werden.

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