Coronavirus – Schweiz Mainstream-Kinos erhalten zu Unrecht keine Covid-Entschädigung

fn, sda

12.8.2022 - 10:51

Auch Mainstream-Kinos sollen Covid-Entschädigung erhalten, nicht nur Arthouse-Kinos. (Symbolbild)
Auch Mainstream-Kinos sollen Covid-Entschädigung erhalten, nicht nur Arthouse-Kinos. (Symbolbild)
Keystone

Mainstream-Kinos im Kanton Zürich haben zu Unrecht keine Covid-Härtefallgelder erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die kantonale Fachstelle Kultur war der Ansicht, dass Kinos mit Blockbustern nichts zur Angebotsvielfalt beitragen würden.

12.8.2022 - 10:51

Ist James Bond systemrelevant? Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich findet Ja. Es hat die Ungleichbehandlung von Mainstream-Kinos und Arthouse-Kinos in zwei Urteilen, die am Freitag publiziert wurden, als «unrechtmässig» beurteilt.

In einem Fall stellte ein Kino einen Antrag über 2,5 Millionen Franken Entschädigung für die leeren Sitzreihen während der Pandemie. Im zweiten Fall beantragte ein weiteres Kino Unterstützung in der Höhe von 430'000 Franken. Beide zeigen Blockbuster und Filme, die nicht zwingend einen grossen kulturellen Anspruch haben.

Die kantonale Fachstelle Kultur hatte ihre Anträge deshalb abgelehnt. Diese Kinos würden, im Gegensatz zu Arthouse-Kinos, keinen wichtigen Beitrag zur Angebots- und Programmvielfalt leisten. Die Fachstelle stufte die Kinos deshalb auch nicht als «Kulturunternehmen» ein. Beide Kinos legten Rekurs ein.

«Nicht weniger bedeutsam»

Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass es keinen sachlichen Grund gebe, die Unterstützung auf Arthouse-Kinos zu beschränken. «Auch Mainstream-Kinos tragen zur Breite des Gesamtangebotes bei. Dieser Beitrag ist nicht weniger bedeutsam.»

Eines der beiden Urteile ist bereits rechtskräftig. Damit geht die Frage, was unterstützenswertes Filmschaffen ist, zurück an die Fachstelle Kultur. Diese muss nun den Antrag neu bearbeiten. Das andere Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kanton kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Nicht nur Blockbuster-Kinos gelten übrigens nicht als «Kulturunternehmen». Auch DJs sind gemäss Einteilung des Kantons keine Künstler, zumindest dann, wenn sie keine «künstlerische Invention» zeigen, also keinen eigenen Beitrag leisten, sondern nur auf «Play» drücken.

fn, sda