Coronavirus – Schweiz Massnahmen-Gegnerin muss in Zürich vor Gericht

fn, sda

21.6.2021 - 15:39

Im Mai 2020 demonstrierten Lockdown-Gegner jeden Samstag gegen die Corona-Massnahmen des Bunderats. Nun muss sich eine Teilnehmerin vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Im Mai 2020 demonstrierten Lockdown-Gegner jeden Samstag gegen die Corona-Massnahmen des Bunderats. Nun muss sich eine Teilnehmerin vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Keystone

Weil sie mit den Corona-Massnahmen des Bundesrates nicht einverstanden war, hat eine 42-jährige Frau aus dem Aargau im Mai 2020 in Zürich an einer unbewilligten Corona-Demo teilgenommen. Nun muss sie sich Anfang Juli vor Gericht verantworten.

Keystone-SDA, fn, sda

Die Corona-Pandemie ist mittlerweile in Form von zahlreichen Prozessen an den Zürcher Gerichten angekommen. Seit geraumer Zeit müssen sich immer wieder ÖV-Maskenmuffel, Wirte, Prostituierte oder Ladenbetreiber für die Missachtung der Corona-Regeln verantworten.

Jetzt landet auch ein Fall einer Demonstrations-Teilnehmerin vor Gericht. Einer 42-jährigen Frau aus dem Aargau wird anfangs Juli der Prozess gemacht, weil sie am 23. Mai 2020 an einer Demonstration auf dem Sechseläutenplatz teilnahm. Zeitgleich gab es an diesem Samstag auch Demonstrationen in Bern und Basel.

Das absolute Demonstrationsverbot war am 23. Mai schon aufgehoben. Der Bundesrat überliess es damals den Kantonen und Städten, Ausnahmebewilligungen für Kundgebungen zu erteilen. Erlaubt waren allerdings nur Mini-Demos mit maximal fünf Personen pro Gruppe. Voraussetzung für eine Bewilligung war zudem ein Schutzkonzept.

Die Lockdown-Gegner, wie die Massnahmen-Gegner kurz nach dem ersten Lockdown noch genannt wurden, hatten weder Schutzkonzept noch Bewilligung. Schon nach wenigen Minuten griff die Zürcher Stadtpolizei deshalb ein und rief die 60 bis 70 Teilnehmenden per Lautsprecher dazu auf, den Platz zu verlassen.

Staatsanwalt fordert bedingte Geldstrafe

Die 42-jährige weigerte sich jedoch aus Prinzip, auch nachdem sie von Polizisten persönlich zum Weggehen aufgefordert wurde. Die Polizisten mussten sie schliesslich festhalten und die Demo-Teilnahme auf diese Art beenden.

Mit ihrem Verhalten habe die Beschuldigte die unbekannten Demo-Organisatoren massgeblich dabei unterstützt, dass der Anlass habe durchgeführt werden können, schreibt der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Er fordert eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Der Prozess wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung findet am 5. Juli statt.