WohnungsbauMieter können bis mindestens 2024 im Brunaupark wohnen
leph, sda
19.2.2021 - 09:44
Die Mieterinnen und Mieter der Überbauung Brunaupark in der Stadt Zürich haben sich mit der Pensionskasse der Credit Suisse (CS) aussergerichtlich geeinigt. Die bisherigen Mieter dürfen bis mindestens Juni 2024 bleiben. Gekündigt wird ihnen erst, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung für ein Neubauprojekt vorliegt.
Der Streit zwischen dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (MV Zürich) und der Pensionskasse der CS wurde mit einer aussergerichtlichen Einigung beigelegt, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag heisst. Der MV Zürich vertritt die Wohnungsmieter in der Angelegenheit.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mieterinnen und Mieter die Gültigkeit der Kündigung akzeptieren und auf eine über die Vereinbarung hinausgehende Erstreckung des Mietverhältnisses verzichten.
Wenn ihnen der Vermieter mitteilt, dass eine gültige Baubewilligung für ein Neubauprojekt vorliegt, müssen sie innerhalb von drei Monaten ausziehen. Dies soll jedoch nicht vor Ende Juni 2024 der Fall sein.
Sollte die Vermietern das Neubauprojekt nicht realisieren, weil sie dafür die Bewilligungen nicht erhält, sollen die Mieterinnen und Mieter, welche die Kündigung angefochten haben, zu den bisherigen Konditionen bleiben dürfen. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin das Projekt freiwillig aufgibt, oder bis Ende Juni 2029 keine Baubewilligung erhält.
500 neue Wohnungen geplant
Das bestehende Wohn- und Ladenareal Brunaupark soll von Grund auf neu gestaltet werden. Dazu sollen die meisten bestehenden Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden.
Das Zürcher Baurekursgericht hatte jedoch im September 2020 die Baubewilligung für das Vorhaben aufgehoben, weil zu viele der rund 500 neuen Wohnungen mit Lärm belastet wären.
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