Mindestlohn Mindestlöhne verzögern sich in Zürich und Winterthur durch Rekurse

kl, sda

7.9.2023 - 08:00

In den Städten Zürich und WInterthur können wegen Rekursen die geplanten MIndestlöhne vorerst nicht eingeführt werden. (Symbolbild)
In den Städten Zürich und WInterthur können wegen Rekursen die geplanten MIndestlöhne vorerst nicht eingeführt werden. (Symbolbild)
Keystone

In den Städten Zürich und Winterthur können die vom Stimmvolk gutgeheissenen Mindestlöhne vorerst nicht eingeführt werden. Rekurse gegen die beiden kommunalen Vorlagen führen zu Verzögerungen, wie die beiden Städte am Donnerstag mitteilten.

Keystone-SDA, kl, sda

Als erstes werden sich nun die Bezirksräte von Zürich und Winterthur mit den verschiedenen Rekursen befassen. Deren Entscheide können daraufhin ans kantonale Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Folgen sind klar: Die Einführung der Mindestlöhne verzögert sich vorerst. «Somit verändert sich für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Winterthur bis auf Weiteres nichts», hält die Stadt Winterthur in ihrer Mitteilung dazu fest.

Die Stadt Zürich will ihre Vorbereitungsarbeiten dennoch weiter vorantreiben, wie sie am Donnerstag mitteilte. Um Arbeitgebenden eine gewisse Planungssicherheit gewährleisten zu können, kündigt sie aber an, dass sie diese mindestens ein halbes Jahr vor der Inkraftsetzung des Stadtzürcher Mindestlohns informieren will.

Ansätze von mindestens 23 Franken

Die Initiativen «Ein Lohn zum Leben» hatten SP, AL, Grüne und Gewerkschaften eingereicht. Die Winterthurer Stimmberechtigten hiessen die Vorlage für einen Mindestlohn von 23 Franken im Juni mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,5 Prozent gut.

Gelten soll dieser Ansatz für alle, die in der Stadt Winterthur arbeiten. Profitieren würden davon rund 3600 Personen, zwei Drittel davon sind Frauen, die beispielsweise in der Reinigungsbranche, in der Gastronomie oder im Detailhandel arbeiten.

Die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sprachen sich ebenfalls im Juni mit 69,4 Prozent für einen Mindestlohn von 23.90 Franken aus. Dieser jährlich überprüfte Ansatz soll für alle gelten, die mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Zürich arbeiten.

Arbeitgeberverbände hatten angekündigt, gegen die Vorlage auf juristischem Weg vorgehen zu wollen. Deren Rekurse sind nun beim Winterthurer Bezirksrat eingegangen, teilte die Stadt mit. Auch beim Zürcher Bezirksrat sind inzwischen zwei Rekurse hängig, wie die Stadt Zürich am Donnerstag informierte.

«Beschäftigte noch länger ausbeuten»

Das Initiativ-Komitee «Ein Lohn zum Leben» kritisiert die Rekurrierenden: «Es liegt auf der Hand, dass es ihnen nur darum geht, Dumpinglohn-Beschäftigte in Zürich und Winterthur noch ein paar Jahre länger auszubeuten», heisst es in einer Stellungnahme.

Die Rekurse seien juristisch haltlos und damit chancenlos. Die Gewerkschaften hätten bereits vor der Unterschriftensammlung prüfen lassen, ob kommunale Mindestlöhne zulässig seien. Und die Städte Winterthur und Zürich hätten vor dem Urnengang ein zweites, unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Es sei zu hoffen, dass die Rekurse nun prioritär behandelt werden, damit dann «der mehr als deutliche Volkswille schnellstmöglich umgesetzt werden kann».