Die «Mittelstandsinitiative» der Zürcher Jungfreisinnigen, welche die Steuern für natürliche Personen senken will, hat eine erste Hürde genommen: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsparlaments empfiehlt das Volksbegehren zur Annahme, wenn auch nur knapp.
Die Zustimmung erfolgte mit 8 zu 7 Stimmen, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Unterstützt wird die Initiative von der FDP und der SVP. Die Kommissionsminderheit aus CVP, EVP, GLP, SP und den Grünen lehnen sie ab.
Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrem Begehren den Kanton Zürich im kantonalen Steuerwettbewerb besser positionieren. Niedrige und mittlere Einkommen sollen tiefer besteuert werden. Gleichzeitig sollen Bestverdienende entlastet werden.
Die Initiative hätte Steuerausfälle von 360 Millionen Franken allein für den Kanton zur Folge. Dazu kämen Ausfälle bei den Gemeinden, bei denen sich die Erträge aus der Einkommenssteuer zwischen 7 und 12 Prozent reduzieren würden.
Der Zürcher Regierungsrat hält die Steuerausfälle für nicht vertretbar. Er beantragte dem Kantonsrat bereits im November 2017 das Begehren abzulehnen.
Gegenvorschlag ebenfalls unterstützt
Die Kommissionsmehrheit aus FDP und SVP stimmte nicht nur dem Volksbegehren der Jungfreisinnigen zu, sondern legte gleichzeitig einen Gegenvorschlag vor. Die Steuerausfälle werden bei dieser Variante für den Kanton auf 225 Millionen Franken geschätzt. Auch der Gegenvorschlag wurde von der WAK mit 8 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen.
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