Musikalische BildungMusikschulen erhalten 11 Millionen Franken mehr vom Kanton
kl, sda
13.10.2022 - 09:48
Anerkannte Musikschulen in Zürich erhalten ab 2023 mehr Geld vom Kanton. Neu trägt dieser durchschnittlich 10 Prozent der Betriebskosten, bislang betrug die Beteiligung rund 3 Prozent. Der Kanton rechnet mit Mehrkosten von jährlich 11 Millionen Franken.
Keystone-SDA, kl, sda
13.10.2022, 09:48
SDA
Das neue Musikschulgesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Der Regierungsrat hat nun die dazugehörige Verordnung beschlossen, wie er am Donnerstag mitteilte. Diese regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung sowie die Qualitätsvorgaben und die Finanzierungspauschalen.
Laut Musikschulgesetz gliedert sich das Angebot der Musikschulen in drei Stufen. Das Grundangebot steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei zum 25. Altersjahr offen. Für dieses Grundangebot können Musikschulen auch zusammenarbeiten.
Daneben gibt es die Stufen Förderprogramm und Studiumsvorbereitung. Diese sind auf besonders begabte und engagierte Schülerinnen und Schüler beschränkt. Damit die Begabtenförderprogramme rechts- und chancengleich zugänglich sind, müssen die Musikschulen vergleichbare Kriterien für die Eignungsprüfung und die Promotion festlegen, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Gemeinden können Musikschulen mit der Durchführung der sogenannten «musikalischen Grundbildung» beauftragen. Bislang wurde dafür im Volksschulgesetz der Ausdruck «musikalische Früherziehung» verwendet. Die Kosten dafür werden jeweils von der Volksschule übernommen.
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