Amtsblatt Nach Beschwerde: Zürcher Amtsblatt wird vorerst weiterhin gedruckt

SDA

13.12.2017 - 16:50

Das Amtsblatt des Kantons Zürich sollte ab 2018 nur noch digital veröffentlicht werden. Die gedruckte Ausgabe erscheint nun aber weiter - eine hängige Beschwerde verunmöglicht die Einstellung vorerst.

Der Regierungsrat hatte im Oktober das neue Publikationsgesetz auf 1. Januar 2018 festgesetzt und gleichzeitig eine neue Publikationsverordnung erlassen.

Er wollte damit unter anderem das Amtsblatt, das heute in der Regel einmal wöchentlich am Freitag auf Papier erscheint, "aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ausschliesslich in elektronischer Form veröffentlichen". Die Verordnung sieht vor, dass amtliche Anzeigen - von Baugesuchen über Konkurse und gerichtliche Vorladungen bis hin zu neuen Gesetzen - neu online täglich von Montag bis Freitag erscheinen.

Gegen diese Neuregelung hat SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein eine Beschwerde eingereicht, wie er auf seiner Homepage schreibt. Amrein hatte sich bereits in der vergangenen Woche mit SVP- und BDP-Ratskollegen mit einer Anfrage an den Regierungsrat gewandt.

Mit der Umstellung müssten interessierte Einwohner und Unternehmer neu täglich das Internet konsultieren, um bei amtlichen Anzeigen keine laufenden Fristen zu verpassen, hiess es im Vorstoss. Darin wurde auch die Frage gestellt, was der Regierungsrat unternehme, "damit Einwohner, die über keinen Internetanschluss verfügen, Zugang zu den amtlichen Publikationen erhalten", und wie er die Gleichbehandlung aller Einwohner sicherstellen wolle.

In seiner Beschwerde an das Verwaltungsgericht hält Amrein fest, dass ein tägliches Monitoring der amtlichen Anzeigen "in der Praxis kaum zu bewerkstelligen" sei. Gerade für ein KMU entstünde ein erheblicher, nicht zumutbarer Mehraufwand, um an "wichtige und essentielle Informationen für ihre Geschäftstätigkeit" zu gelangen.

Bis die Beschwerde rechtsgültig erledigt ist, erscheint das Amtsblatt des Kantons Zürich nun vorerst weiterhin auch als gedruckte Zeitung, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Den Abonnenten werde zum bisherigen Preis von 60 Franken ein Halbjahresabo angeboten.

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