Mittelschulen Nach Gerichtsurteil: Neue Aufnahmeregeln für Zürcher Mittelschulen

fn, sda

10.6.2021 - 10:10

Im Kanton Zürich gelten für Privatschüler und Volksschüler künftig unterschiedliche Aufnahmebedingungen ans Gymi. (Symbolbild)
Im Kanton Zürich gelten für Privatschüler und Volksschüler künftig unterschiedliche Aufnahmebedingungen ans Gymi. (Symbolbild)
Keystone

Ab dem Schuljahr 2022/23 gelten an allen Maturitätsschulen im Kanton Zürich die gleichen Aufnahmebedingungen. Privatschulen und Eltern hatten gegen die neuen Regeln bis vor Bundesgericht geklagt – jedoch erfolglos.

Keystone-SDA, fn, sda

Neu gelten für die Aufnahme an eine Mittelschule zur Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Auf eine mündliche Prüfung wird verzichtet.

Für die Aufnahme in ein Gymnasium braucht es eine Gesamtnote von mindestens 4,75 und für die Aufnahme in eine Fach-, Handels-, Informatikmittelschule oder in eine Berufsmaturitätsschule einen Durchschnitt von 4,5.

Für Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule zählen die Vornoten weiterhin nicht. Dafür liegt die Note, die sie für einen Übertritt benötigen, eine Viertelnote tiefer. Diese neue Regelung tritt auf den 1. August 2022 in Kraft, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Privatschüler nicht benachteiligt

Dass die Vornoten bei Privatschülern nicht zählen, war der Auslöser für den Rechtsstreit. Eltern und Privatschulen zogen dagegen bis vor Bundesgericht. Sie kritisierten, dass Privatschülerinnen und Privatschüler benachteiligt würden, wenn die Vornoten nicht zählen würden, vor allem gegenüber den guten Volksschülern.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde im Februar jedoch ab. Volks- und Privatschüler dürften durchaus unterschiedlich behandelt werden. Schliesslich finde an der Volksschule eine viel stärkere Selektion statt als an Privatschulen.