Die Volksschule ist grundsätzlich kostenlos. Nicht aber, wenn die Kinder wegen eines selbst geschürten Konfliktes in eine andere Gemeinde eingeteilt werden müssen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Die Eltern, die bis vor Verwaltungsgericht klagten, lagen seit mehreren Jahren mit der Primarschule und insbesondere mit dem Schulleiter im Clinch. Sie waren der Meinung, dass ihre beiden Kinder von Verboten und Strafen eingeschüchtert würden.
Der zuständigen Primarlehrerin, welche die Kinder in einer altersdurchmischten Klasse unterrichtete, attestierten sie «unglaublichen Tatendrang, aber wenig mütterliche Wärme».
Diese Lehrerin brauche eine Supervision, forderten sie, die Kinder bräuchten psychologische Betreuung und «die Mutter eine Entspannungstherapie».
Als Sofortmassnahme wurde eines der Kinder vorübergehend in der Schule der Nachbargemeinde untergebracht, wo es offenbar besser klappte. Die Eltern beantragten deshalb, dass ihre beiden Kinder dauerhaft dort zur Schule gehen könnten. Doch die Schulleitung lehnte das ab, worauf die Eltern an die Schulpflege gelangten.
Diese ordnete eine schulpsychologische Untersuchung an und kam zum Schluss, dass die Versetzung in eine andere Gemeinde angesichts des Konfliktes wohl das Beste für alle wäre.
10'200 Franken pro Kind und Jahr
Sie teilte den Eltern aber gleichzeitig mit, dass nun ein Schulgeld fällig werde, konkret 10'200 Franken pro Kind und Jahr. Denn nur die Schule im eigenen Wohnort sei kostenlos.
Die Eltern wollten dies nicht akzeptieren und rekurrierten bis vor Verwaltungsgericht. Dieses gibt aber der Schule und damit auch der Bildungsdirektion Recht. Der Staat sei nicht verpflichtet, den kostenlosen Schulbesuch in einer anderen Gemeinde zu ermöglichen.
Der Kanton komme nur dafür auf, wenn etwa eine spezielle örtliche Situation vorliege. Habe ein Schüler die «Unzumutbarkeit» selber zu verantworten oder die Eltern verlangten von sich aus eine Umteilung, werde das Schulgeld fällig.
Im vorliegenden Fall hätten die Eltern den Konflikt geschürt, schreibt das Gericht. Sie sind also selber schuld, dass die Situation «unzumutbar» wurde.
Würde der Kanton auch in einem solchen Fall kein Schulgeld erheben, so würde dies gemäss Verwaltungsgericht bedeuten, dass Eltern ihre Kinder kostenlos in einer anderen Gemeinde unterbringen könnten – einfach indem sie einen Streit eskalieren liessen.
Den Kindern half die Versetzung in die Nachbargemeinde. Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Situation dort deutlich entspannt.
Zurück zur Startseite