Verfassungsänderung Nach Streit um Patientendossier: Kantonsrat will Verfassung ändern

SDA

2.3.2020 - 10:31

Der Streit um das elektronische Patientendossier könnte im Kanton Zürich zu einer Verfassungsänderung führen: Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung beschlossen, die Ausgabenkompetenzen der Regierung zu ändern. Das letzte Wort hat – wie immer bei Verfassungsänderungen – das Volk.

Auslöser für die geplante Änderung ist der Streit um das elektronische Patientendossier. Im Jahr 2016 hatte es der Kantonsrat abgelehnt, die Einführung dieses Dossiers mit 3,7 Millionen Franken Lotteriegeldern zu unterstützen.

Wenig später gewährte der damalige Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP) die Millionen dann in eigener Kompetenz – als gebundene Ausgabe aus der Staatskasse. Ein Teil des Parlaments fühlte sich übergangen, SP und GLP legten beim Verwaltungsgericht Rekurs ein.

Sie hatten damit jedoch keinen Erfolg. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Parlamentarier zur Beschwerde gar nicht legitimiert seien. Das Problem war, dass Bürger erst ab einem Betrag von 6 Millionen Franken gebundener Ausgaben das Finanzreferendum ergreifen können.

Die Parlamentarier reichten daraufhin eine Parlamentarische Initiative (PI) ein, die solche «Alleingänge» der Regierung künftig verhindern soll. Der Rat beschloss am Montag in erster Lesung, das Anliegen umzusetzen. Neu sollen sich Bürger bereits ab einem Betrag von 4 Millionen Franken auf politischem Weg wehren können.

Bei jährlich wiederkehrenden Ausgaben gilt die Grenze von 400'000 Franken. Diesem Vorschlag stimmte der Rat mit 100 zu 71 Stimmen zu.

Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) hielt es für «unverhältnismässig», wegen diesem einen Fall und der daraus entstandenen Empörung die Verfassung zu ändern. «Aber die Regierung sträubt sich natürlich nicht dagegen.»

Die zweite Lesung der Vorlage findet in vier Wochen statt. Das letzte Wort hat aber ohnehin das Volk, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt.

Zurück zur Startseite

SDA