Coronavirus – Schweiz Nachtragskredite für Zürcher Spitäler – Kritik vom Verband

SDA

5.6.2020 - 17:31

Der Kanton beteiligt sich an den Ertragsausfällen, die Zürcher Spitäler wegen der Corona-Pandemie verzeichnen. (Symbolbild)
Der Kanton beteiligt sich an den Ertragsausfällen, die Zürcher Spitäler wegen der Corona-Pandemie verzeichnen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Zürcher Spitäler sollen für ihre Ertragsausfälle und Zusatzkosten wegen der Corona-Pandemie entlastet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat dafür Nachtragskredite im Umfang von über 300 Millionen Franken. Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) ist von der Vorlage sehr enttäuscht.

Der Kanton will die Spitäler mit drei Massnahmen entlasten, wie es in der am Freitag publizierten Vorlage heisst. Zum einen ist dies ein Ausgleich für Ertragsausfälle. Geplant ist eine Beteiligung an den Ausfällen, wo der Kanton aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht auch für die Finanzierung zuständig ist. Er leistet Beiträge in dem Umfang, den er ohne pandemiebedingte Ertragsausfälle bezahlen müsste.

Ausserdem übernimmt der Kanton Beiträge an die Zusatzkosten der Listen- und Vertragsspitäler, die zur Vorbereitung auf die Pandemie angefallen sind. Also etwa für die Anpassung von bestehenden medizinischen Abteilungen und die Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten.

Die dritte Massnahme zur Unterstützung der Spitäler sind Überbrückungsdarlehen und Bürgschaften. Diese sind für Ertragsausfälle gedacht, für Bereiche, für die nicht der Kanton verantwortlich ist, sondern beispielsweise die Sozialversicherungen, also etwa bei ambulanten Behandlungen. Ziel dieser Massnahme ist, die Liquidität der Spitäler sicherzustellen und die Last der Ertragsausfälle auf mehrere Jahre zu verteilen.

Nicht alle Kosten und Ausfälle gedeckt

Für die beiden ersten Massnahmen rechnet der Kanton mit A-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von 135 Millionen Franken. Für die dritte Massnahme ergibt sich ein Mittelbedarf von 170 Millionen Franken in der Investitionsrechnung der Gesundheitsdirektion.

Damit sind jedoch nicht alle Kosten und Ertragsausfälle der Zürcher Spitäler gedeckt. Auch der Bund und die Krankenversicherungen sollen einen Teil übernehmen.

Finanzloch von 258 Millionen Franken

Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) kritisiert die Vorlage. Der Regierungsrat lasse die Spitäler auf einem Finanzloch von 258 Millionen Franken sitzen. Er nehme somit seine Verantwortung nicht wahr und gefährde die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung, schreibt er in einer Stellungnahme. Der VZK sei von der Vorlage sehr enttäuscht.

Den grössten Einfluss auf das Loch in der Kasse der Zürcher Spitäler hatte das von Bund und Kanton verordnete Behandlungs- und Operationsverbot. So durften vom 17. März bis 26. April keine nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien durchgeführt werden.

Ausserdem entstanden den Spitälern Mehrkosten etwa durch zusätzliche Isolierstationen. Auch sei die Behandlung von Covid-19-Patienten nicht kostendeckend, heisst es in der Mitteilung.

Andere Kantone leisten mehr

Der Kanton übernehme ausschliesslich die von ihm aufgrund seiner tariflichen Finanzierungspflicht zu tragenden Kosten. Also trage er weder Ausfälle im ambulanten Bereich noch den Anteil der Krankenversicherer im stationären Bereich, schreibt der VZK. Andere Kantone seien zu mehr bereit. So kompensiere der Kanton Bern die gesamten Ertragsausfälle aus der stationären und ambulanten Versorgung.

Wie die Spitäler, die jedes Jahr ein knappes Resultat auswiesen, Darlehen von 170 Millionen Franken zurückzahlen sollten, stehe in den Sternen, heisst es in der Stellungnahme. Die Spitäler hätten ihre Verpflichtungen und den von Bund und Kanton erteilten Auftrag vollumfänglich erfüllt und würden nun im Regen stehen gelassen.

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