Hundehalter Neue Regeln für Zürcher «Hündeler» gelten ab Juni

fn, sda

6.1.2022 - 10:54

Ab in die Schule: Die neue Verordnung für Hundekurse im Kanton Zürich tritt auf Ende Mai in Kraft. (Symbolbild)
Ab in die Schule: Die neue Verordnung für Hundekurse im Kanton Zürich tritt auf Ende Mai in Kraft. (Symbolbild)
Keystone

Künftig müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter einen Kurs besuchen – nicht mehr nur die Besitzer von «grossen und massigen» Vierbeinern. Diese Änderung der Hundeverordnung gilt für alle, die nach dem 31. Mai einen Hund anschaffen.

Keystone-SDA, fn, sda

Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss künftig einen Theoriekurs von rund zwei Stunden absolvieren, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Dazu kommt, auch für erfahrene «Hündeler», ein praktischer Kurs von sechs Lektionen, allerdings ohne Prüfung.

Gemäss Mitteilung des Kantons vom Donnerstag muss die praktische Ausbildung innert eines Jahres nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Für den Kurs müsse das Tier mindestens sechs Monate alt sein.

Volk wollte Halter nicht von der Leine lassen

Bisher waren nur Halter von «grossen und massigen» Hunden zu Kursen verpflichtet. Als «gross und massig» galten Hunde, die eine Schulterhöhe von mehr als 45 Zentimetern und ein Gewicht über 15 Kilogramm hatten.

Die Bürgerlichen wollten diese Kurse ursprünglich abschaffen, weil sie trotz grossen Aufwands wenig brächten. Das Volk war aber anderer Meinung und wollte die Halter nicht von der Leine lassen. Es entschied in einer Abstimmung im Jahr 2019, die Kurse beizubehalten.

Der Regierungsrat kündigte damals aber an, die Kurse zu überarbeiten, zu straffen und für alle Halter obligatorisch zu machen, was nun hiermit umgesetzt wird.

Auslöser war ein Pitbull-Angriff

Das Zürcher Hundegesetz ist seit über 15 Jahren ein Politikum. Der Kanton hat eines der schärfsten Hundegesetze der Schweiz. Seit 2010 dürfen deshalb auch Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden.

Auf der Liste der verbotenen Rassen sind etwa Pitbulls und Bullterrier. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens zehn Prozent Blutanteil solcher Rassen in sich tragen.

Auslöser für diese Verbotsliste und schliesslich auch für die obligatorischen Kurse war ein Todesfall in Oberglatt im Jahr 2005. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben tot gebissen.