Zweiter Versuch für ein Zürcher Wassergesetz: Nachdem das Volk die bürgerlich geprägte Vorlage im Februar deutlich abgelehnt hatte, soll nun ein neues Gesetz geschrieben werden – dieses Mal explizit mit einem Privatisierungsverbot der Wasserversorgung.
Für die Bürgerlichen war das Nein an der Urne eine herbe Niederlage. 55 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher lehnten das Wassergesetz ab. Umstritten war vor allem die Frage, wer für die Wasserversorgung zuständig sein soll – nur die öffentliche Hand oder auch Private.
Regierung und bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollten Privaten eine Beteiligung erlauben, bis zu einem Maximum von 49 Prozent des Kapitals und einem Drittel der Stimmrechte. Das Nein zeigte aber, dass das Volk die Wasserversorgung nicht Privaten überlassen will.
«Umsetzung des Volkswillens»
SVP, EVP und GLP wollen nun eine Neuauflage des Gesetzes initiieren – über eine Motion, die am Mittwoch publiziert wurde. Darin solle dieses Mal explizit ein Privatisierungsverbot verankert werden, «im Sinne einer Umsetzung des Volkswillens».
Bei der Neuauflage des Wassergesetzes dürfte es aber nicht nur um die Privatisierungsfrage gehen, sondern vor allem um Umweltschutz. Der Wahlerfolg von Grünen und Grünliberalen wird Auswirkungen auf die Debatte haben, etwa beim Thema Renaturierungen.
Bei der ersten Ausgabe des Wassergesetzes hatte die linke und grüne Ratsseite noch keine Chance, ihre Anliegen einzubringen. Dies dürfte sich nun ändern. Etwas weniger privilegiert dürften auch die Hausbesitzer am Zürichsee behandelt werden, die bei der ersten Beratung noch einen verstärkten Eigentumsschutz erhielten. Dies hätte einen Seeuferweg zusätzlich erschwert.
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