Behindertenrechte Neues Gesetz soll Behinderten mehr Selbstbestimmung bringen

leph, sda

8.4.2021 - 11:41

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen unter anderem das Recht einräumen, selber darüber zu entscheiden, ob sie  in einer eigenen Wohnung oder in einem Heim leben möchten. (Symbolbild)
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen unter anderem das Recht einräumen, selber darüber zu entscheiden, ob sie in einer eigenen Wohnung oder in einem Heim leben möchten. (Symbolbild)
Keystone

Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich sollen selber darüber bestimmen können, wo und von wem sie betreut werden. Die nötigen Grundlagen dazu sind im Selbstbestimmungs-Gesetz enthalten, welches am Donnerstag vorgestellt wurde.

Keystone-SDA, leph, sda

Das neue «Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung» soll den Betroffenen unter anderem mehr Wahlfreiheit in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung bieten. «Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht der Mensch», sagte der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) an einer Medienkonferenz.

Das neue Gesetz löst das bisherige «Gesetz über Invalideneinrichtungen» ab. Auch dies veranschauliche den Paradigmenwechsel, um den es gehe, so Fehr.

Menschen mit Behinderung sollen künftig wählen können, ob sie lieber in einer eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Institution betreut werden. Die notwendigen Leistungen sollen massgeschneidert werden.

Finanzierung nicht mehr via Institutionen

Damit verbunden ist ein Systemwechsel hin zur Subjektfinanzierung. Das heisst, dass der individuelle Bedarf an Leistungen abgeklärt wird und der oder die Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhält. Mit diesem Voucher können die Leistungen anschliessend selbstbestimmt bezogen werden.

Im heutigen System hingegen erfolgt die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen nur über Institutionen wie Wohneinrichtungen oder Werk- und Tagesstätten.

Das neue System soll etappenweise umgesetzt werden. In einem ersten Schritt soll das Wohnen im Fokus stehen. Die jährlichen Mehrausgaben nach Abschluss der Umstellung werden auf 15 bis 30 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die Vorlage für das Gesetz geht nun an den Kantonsrat.

Die Vorlage wurde laut Fehr in enger Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen ausgearbeitet und wird von ihnen mitgetragen.