Abstimmungen ZH Neues Zusatzleistungsgesetz soll «fairen Ausgleich» bringen

SDA

3.7.2020 - 12:21

Am 27. September wird im Kanton Zürich unter anderem über eine Änderung des Zusatzleistungsgesetzes abgestimmt. (Symbolbild)
Am 27. September wird im Kanton Zürich unter anderem über eine Änderung des Zusatzleistungsgesetzes abgestimmt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Zürich soll die Städte und Gemeinden bei den Zusatzleistungen finanziell entlasten. Für ein Komitee von Gemeindevertretern bringt die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes, über die am 27. September abgestimmt wird, einen «fairen Ausgleich».

Einzelne Städte und Gemeinden würden durch die Zusatzleistungen überdurchschnittlich stark belastet, sagten Vertreter von Zürcher Gemeinden am Freitag vor den Medien. Das Zusatzleistungsgesetz würde nach jahrelangen Diskussionen «einen fairen Ausgleich» schaffen, sagte der Embracher Gemeindepräsident Erhard Büchi (FDP). Ohne diese drohten einzelne Gemeinden unterzugehen.

Für die Entlastung der Gemeinden aufkommen soll der Kanton. Während die Gemeinden heute 44 Prozent der Ausgaben für Zusatzleistungen tragen, wären es nachher noch 30 Prozent. Die restlichen 70 Prozent würden vom Kanton und vom Bund bezahlt.

Die Vorlage sieht aber eine Obergrenze vor. Die Städte und Gemeinden können höchstens 125 Prozent der durchschnittlichen Kosten pro Kopf der gesamten Bevölkerung geltend machen. Auch für belastete Städte wie Winterthur gäbe es also eine Obergrenze.

200 Millionen Mehrkosten für Kanton

Gemäss den Befürwortern ist eine stärkere Beteiligung des Kantons unter anderem deshalb angebracht, weil die Gemeinden die Kosten in diesem Bereich kaum steuern könnten. Entscheidend seien Faktoren wie Demografie, Einkommensverhältnisse und das Angebot an günstigem Wohnraum und Alterswohnungen.

Die Differenzen bei den Ausgaben sind riesig. So gibt es wohlhabende Gemeinden, die um die 50 Franken pro Einwohner für Zusatzleistungen aufwenden. In den Städten Winterthur und Zürich aber beispielsweise sind es mehrere hundert Franken. Ein höherer Kantonsanteil würde diese Differenzen verringern. Dem Kanton entstünden jedoch jährlich wiederkehrende Kosten in der Höhe von rund 200 Millionen Franken.

SVP ergriff das Referendum

Der Regierungsrat sprach sich gegen die Vorlage aus, unter anderem weil sie keinen Ausgleich der Differenzen auf Ebene der Gemeinden vorsieht. Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) sagte in der Ratsdebatte, dass es der Regierungsrat bevorzugt hätte, wenn die Gemeinden das untereinander gelöst hätten.

Mit 116:53 Stimmen hatte das Geschäft in der Schlussabstimmung aber eine deutliche Mehrheit. Weil SVP-Kantonsräte das Behördenreferendum dagegen ergriffen, kommt es nun zur Volksabstimmung.

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